Dieses Dokument legt ein Prüfverfahren für die Rutschhemmung von Schuhen fest, die zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gehören. Es ist nicht anwendbar auf Schuhwerk für besondere Zwecke, das mit Spikes, Metallstegen oder Ähnlichem ausgestattet ist. Schuhwerk, das als „rutschhemmend“ deklariert wird, gilt als persönliche Schutzausrüstung. Für Zwecke der Produktentwicklung dürfen Sohleneinheiten, Laufsohlen oder andere Sohlenbestandteile, wie Absatzoberflecke, geprüft werden. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-04-01 AA „Fuß- und Beinschutz“ im DIN-Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS).