Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) | Regel-Recht aktuell Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Geändert TRBS 3151/TRGS 751 – Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen

TRBS 3151/TRGS 751 – Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen

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Geändert TRBS 1112 Teil 1 – Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten

Technische Regel für Betriebssicherheit

Ausgabe: März 2010
GMBl 2010 S. 615 [Nr. 29] (12.05.2010)
Änderung: GMBl 2024 S. 28 [Nr. 2] (06.02.2024)

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Geändert TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen

Diese TRBS 1201 Teil 4 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Neu TRBS 1116 – Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln – Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Vom 24. November 2022
(GMBl. Nr. 25 vom 22.03.2023 S. 532)

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Neu TRBS 1115 Teil 1 – „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ – Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS)

Vom 24. November 2022
(GMBl. Nr. 25 vom 22.03.2023 S. 522)

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw.

Geändert TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck“

Die TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck“ ist großflächig geändert und überarbeitet worden.

Geändert TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen

Die TRBS 1201 Teil 4 ist grundlegend geändert.

Geändert TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Die TRBS 1201 Teil 1 ist geändert worden.

Geändert TRBS 1122 Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen – Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV

Die TRBS 1122 „Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen – Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV“ ist geändert worden

Geändert TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen

Die TRBS 1203 ist großflächig überarbeitet worden.

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