Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) | Regel-Recht aktuell Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Neu TRBS 1116 – Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln – Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Vom 24. November 2022
(GMBl. Nr. 25 vom 22.03.2023 S. 532)

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Neu TRBS 1115 Teil 1 – „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ – Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS)

Vom 24. November 2022
(GMBl. Nr. 25 vom 22.03.2023 S. 522)

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Verwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt bzw.

Geändert TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck“

Die TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck“ ist großflächig geändert und überarbeitet worden.

Geändert TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen

Die TRBS 1201 Teil 4 ist grundlegend geändert.

Geändert TRBS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Die TRBS 1201 Teil 1 ist geändert worden.

Geändert TRBS 1122 Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen – Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV

Die TRBS 1122 „Änderungen von Gasfüllanlagen, Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen – Ermittlung der Prüfpflicht nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und der Erlaubnispflicht gemäß § 18 BetrSichV“ ist geändert worden

Geändert TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen

Die TRBS 1203 ist großflächig überarbeitet worden.

Geändert TRBS 1123 Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 15 Absatz 1 BetrSichV

Die TRBS 1123 „Prüfpflichtige Änderungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit“ ist geändert worden.

Geändert TRBS 1115 Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen

Die TRBS 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ ist berichtigt worden.

Neu TRGS 722 Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische

Diese Technische Regel gilt für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen durch Stoffe und Gemische(im Folgenden als Gefahrstoff bezeichnet), die gefährliche explosionsfähige Gemische bilden können.

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