Geändert DIN EN 13414-1:2020-03 – Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit – Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke; Deutsche Fassung EN 13414-1:2003+A2:2008 | Regel-Recht aktuell Geändert DIN EN 13414-1:2020-03 – Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit – Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke; Deutsche Fassung EN 13414-1:2003+A2:2008 – Regel-Recht aktuell
DIN

Geändert DIN EN 13414-1:2020-03 – Anschlagseile aus Stahldrahtseilen – Sicherheit – Teil 1: Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke; Deutsche Fassung EN 13414-1:2003+A2:2008

  1. Dieser Teil von EN 13414 legt die Anforderungen an den Aufbau, die Berechnung der Tragfähigkeit, die Nachweise, die Zertifizierung und die Kennzeichnung von Anschlagseilen aus Drahtseilen für allgemeine Hebezwecke fest. Er gilt für ein-, zwei-, drei- und viersträngige Anschlagseile mit verpressten oder gespleißten Seilschlaufen sowie für endlos gespleißte und endlos verpresste Anschlagseile, die aus 6-litzigen Kreuzschlagseilen mit Fasereinlage oder Stahleinlage und 8-litzigen Stahldrahtseilen mit Stahleinlage mit Durchmessern von 8 mm bis 60 mm nach EN 12385-4 hergestellt werden. In dieser Norm wird ein Belastungsfaktor (Sicherheitsfaktor) von 5 zu Grunde gelegt.

    Diese Norm gilt nicht für:

    • Anschlagseile für einmalige Verwendung, die einen Nutzungskoeffizient kleiner als 5 haben;
    • Sätze von gespleißten Anschlagseilen mit abgestimmten Längen;
    • Anschlagseile, die vor dem Veröffentlichungsdatum dieses Dokumentes durch CEN hergestellt wurden.

    Gefährdungen, die durch diesen Teil von EN 13414 erfasst werden, sind in Abschnitt 4 angegeben. Diese Anschlagseile sind zum Heben von Gegenständen oder Massengütern vorgesehen. Hinweise auf Informationen, die bei Anfrage und Bestellung zur Verfügung gestellt werden sollten, sind in Anhang A angegeben.

    In Abschnitt 5 sind sicherheitstechnische Festlegungen getroffen. Anforderungen für Grummets und Kabelschlag-Anschlagseile sind in DIN EN 13414-3+A1 festgelegt und Festlegungen über Informationen für Gebrauch und Instandhaltung sind in DIN EN 13414-2+A2 enthalten.

    Dieses Dokument (EN 13414-1:2003+A2:2008) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 168 „Ketten, Seile, Hebebänder, Anschlagmittel und Zubehör – Sicherheit“ erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige nationale Spiegelgremium ist der Arbeitsausschuss 4 „Drahtseile, Seil Endverbindungen und Anschlagseile“ des Normenausschusses Stahldraht und Stahldrahterzeugnisse (NAD) bei DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

    Diese Norm enthält die Änderung A1:2005 zur Europäischen Norm EN 13414-1:2003. Darüber hinaus wurde die Änderung A2:2008 zur Europäischen Norm EN 13414-1:2003 eingearbeitet. Diese konkretisiert die einschlägigen Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (gültig bis 28. Dezember 2009) sowie mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.

    Beabsichtigter Ersatz zum 2020-03 für: DIN EN 13414-1:2009-02.

    Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokumentes DIN EN 13414-1:2009-02 erhalten kostenfreie Ersatzlieferung

    Gegenüber DIN EN 13414-1:2003-11 und DIN EN 13414-1/A1:2005-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

    1. Einarbeitung der Änderung A1;
    2. Abschnitt 7.2 a) wurde modifiziert und Abschnitt 7.2 e) wurde neu hinzugefügt;
    3. Aufnahme eines neuen informativen Anhangs ZA;
    4. Aufnahme eines informativen Anhangs ZB, über den Zusammenhang zwischen der europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

    Gegenüber DIN EN 13414-1:2009-02 wurden folgende Korrekturen vorgenommen:

    1. unter Abschnitt 2 wurde hinter EN 12385-2 das Ausgabejahr „:2002“ ergänzt;
    2. in 3.1 wurde „aus Stahldrahtseil“ zwischen „Anschlagseil“ und „für allgemeine Hebezwecke“ hinzugefügt;
    3. in 3.3 wurde „für die ein Anschlagseil ausgelegt ist, um allgemeinem Betrieb standzuhalten“ durch „für deren Aufnahme im allgemeinen Betrieb ein Anschlagseil zugelassen ist“ berichtigt;
    4. in 5.3.2 wurde „nicht weniger als das 3fache des Seildurchmessers“ durch „nicht weniger als die 3fache Länge der Pressklemme“ berichtigt;
    5. in Tabelle 3 und Tabelle 4, jeweils Anmerkung 2, wurde der Text „auf zwei Stellen hinter dem Komma“ gelöscht;
    6. in 7.1.1 in der Anmerkung wurde „, ist sicherzustellen,“ durch „, sollte Vorsicht geboten sein“ berichtigt;
    7. in 7.1.3 wurde die falsche Nummerierung von a), a), b), c) zu a), b), c), d) berichtigt;
    8. die Ãœbersetzung in der Einleitung, erster Absatz, und in Abschnitt 4, zweiter Absatz, wurde an die Referenzfassung angepasst;
    9. redaktionelle Anpassungen.

    Detailliertere Informationen finden Sie hier