Die DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ wird die bisherigen Vorschriften 25 und 26 „Kassen“ sowie die Vorschrift 20 „Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken“ ersetzen. Erstmals sind auch Verkaufsstellen sowie Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand in den Geltungsbereich einbezogen.