Der betriebssichere Zustand von Fahrzeugen ist eine wichtige Voraussetzung für die sichere Verwendung dieser Arbeitsmittel. Alterung und Verschleiß sowie Beschädigungen und Defekte müssen deshalb rechtzeitig erkannt werden. Aus diesem Grund fordert § 57 DGUV Vorschrift 70 und 71 „Fahrzeuge“ und sinngemäß § 14 Abs.
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