Während Arbeitgeber verpflichtet sind, Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu ergreifen und ihren Mitarbeitern im Bedarfsfall ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, ist die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ein freiwilliges Angebot. Es kann sich jenseits von Obstkörben und Fitnesskursen aber lohnen, wie das Beispiel der Suchtprävention zeigt.
Am 5. Dezember 2024 trat die überarbeitete Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft. Mit der Novellierung soll der Schutz der Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren durch Gefahrstoffe verbessert und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen werden.
Im Sport wie im Berufsleben gilt: Wer längere Zeit wegen einer Erkrankung oder Verletzung ausfällt, kann nicht sofort wieder von null auf hundert durchstarten. Stattdessen geht es darum, behutsam wieder an die alte Leistungsstärke herangeführt zu werden. Auf der Arbeit heißt dieses Aufbautraining Betriebliches Eingliederungsmanagement oder kurz BEM.
Der Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM) bietet Unternehmen Unterstützung, Expertise und Netzwerke, um ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Doch was genau macht der Verband? Ein Überblick über seine Aufgaben und Ziele.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und Arbeitnehmer davor zu schützen. Ein wichtiger Eckpfeiler jedes Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) sind somit Gefährdungsbeurteilungen – auch die von psychischen Belastungen.
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) wird oft auf Einzelmaßnahmen wie Obstkörbe oder Yoga-Kurse reduziert. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen ganzheitlichen Ansatz, der weit mehr umfasst und neben gesundheitsfördernden Maßnahmen auch den Arbeitsschutz und das Betriebliche Eingliederungsmanagement beinhaltet.