Die GDA Best-Practice-Datenbank zeigt, wie betrieblicher Arbeitsschutz beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen erfolgreich umgesetzt wird. Sie bündelt bewährte Lösungen aus der Praxis, erleichtert die Recherche – und lädt zum Mitmachen ein.
Die Liste der Berufskrankheiten ist auf 85 angewachsen. Im April 2025 sind drei neue Berufskrankheiten hinzugekommen.
Wenn das Thermometer auf immer höhere Temperaturen klettert, stellt sich vermehrt die Frage, ob Beschäftigte ein Recht auf Hitzefrei haben. Die Antwort, die PRÄVENTION AKTUELL im Regelwerk gefunden hat, wird nicht jedem gefallen.
Ein Chemieunfall kann zu Verätzungen führen. Sie sind besonders gefährlich, weil die Haut oder das Auge nicht nur oberflächlich, sondern tiefgreifend und nachhaltig geschädigt wird. Das Spülen mit Wasser ist zur Dekontamination nicht immer die beste Lösung.
Asbest galt einst als „Wunderfaser“ und wurde in der Bauindustrie wegen seiner Festigkeit, seiner Hitzebeständigkeit und seiner Dämmeigenschaften gern und oft genutzt – bis festgestellt wurde, dass der Stoff krebserregend ist, und der Einsatz 1993 in Deutschland verboten wurde. Trotzdem findet sich Asbest noch in vielen Gebäuden. Für Tätigkeiten beim Bauen im Bestand gelten nun neue Regeln.
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sind ein essenzieller Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie dienen dazu, Beschäftigte vor Gefahren zu schützen, die durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht vermieden werden können. Doch wie wird sichergestellt, dass PSA tatsächlich den geltenden Anforderungen entspricht?