Diese DGUV Regel konkretisiert und erläutert die Vorschriften 17 und 18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ und ersetzt somit die bisher in der Unfallverhütungsvorschrift enthaltenen Durchführungsanweisungen.
In dieser Regel werden konkrete Präventionsmaßnahmen für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung so beschrieben,
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