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Rechtsprechung und Urteile

Angebliches Auftreten von Beschwerden ein halbes Jahr nach Drohanruf und Geltendmachung des Vorfalls Jahre später spricht nicht für Vorliegen eines Arbeitsunfalls

Ein Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn die Betroffene zwar einen Drohanruf auf der Arbeit erhält, danach aber normal weiterarbeitet und erst Jahre später geltend macht, dass ein halbes Jahr nach dem Drohanruf gesundheitliche Beschwerden auftraten. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Sturz bei der Reha-Nachsorge: Patientin ist nicht unfallversichert – Unfallversicherung greift nicht bei Reha-Nachsorge

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine Reha-Patientin unfallversichert ist, wenn sie auf dem Heimweg von einer Maßnahme der Nachsorge stürzt und sich dabei verletzt.

Die seinerzeit 55-jährige Klägerin führte im Frühjahr 2018 eine mehrwöchige stationäre medizinische Behandlung in einer Rehabilitationsklinik durch.

Landessozialgericht Baden-Württemberg – Sturz bei Radtour ist kein Arbeitsunfall

Gemischte Motivationslage steht Anerkennung als Arbeitsunfall entgegen

Ein Sturz auf dem Heimweg nach einer Radtour mit einem möglichen zukünftigen Mitarbeiter unterfällt nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn bei der Radtour private und nicht geschäftliche Interessen im Vordergrund standen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Bundessozialgericht: Krebs kann auch bei ehemaligen Rauchern Berufskrankheit sein

Ehemaliges Rauchen ist nach langjähriger Abstinenz kein Ausschlusskriterium für die Anerkennung eines Krebses als Berufskrankheit

Die Harn­blasen­krebs­erkrankung eines Schweißers kann wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Krebserkrankung verursacht hat.

Betriebliche Invaliditätsrente erst nach Ausscheiden ist rechtens – Klausel der Zusatzversorgungsordnung wirksam

Der eine betriebliche Invaliditätsrente zusagende Arbeitgeber darf die Leistung in einer Versorgungsordnung, die für eine Vielzahl vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) enthält, grundsätzlich davon abhängig machen, dass der Arbeitnehmer eine gesetzliche Erwerbs­minderungs­rente bezieht und rechtlich aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Dies entschied das Bundes­arbeits­gericht.

Sozialgericht München, Urteil vom 25.08.2023 – S1 U 5011/23 – Forstwirt kann Arbeitsunfall auch auf seiner Hofstelle haben

Versicherter Arbeitsunfall, auch wenn dieser nicht im versicherten Forst geschehen ist

Auch ein Unfall beim Baumfällen auf der Hofstelle eines Landwirts kann ein Arbeitsunfall sein. Dies hat das Sozialgericht München entschieden.

Ein forstwirtschaftlicher Unternehmer war auf seiner Hofstelle auf einen Nagel getreten und hatte dadurch eine Fußverletzung erlitten,

Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 05.07.2023 – L 2 R 61/21 – Versicherte hat Anspruch auf Ãœbergangsgeld während einer Reha-Maßnahme

„Unmittelbar vor Beginn“ heißt nicht am Tag zuvor

Während einer stationären Rehabilitation haben Versicherte gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Anspruch auf Übergangsgeld. Voraussetzungen ist, dass sie unmittelbar vor Beginn der medizinischen Leistung Arbeitslosengeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen haben und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind.

Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 10.08.2023 – 7 A 140/22 – Keine Dienstunfallanerkennung für psychisch belastende Tätigkeit eines ehemaligen Polizeibeamten

Kein Dienstunfall nach Niedersächsischem Beamten­versorgungs­gesetz

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Klage eines ehemaligen Polizeibeamten auf Anerkennung eines Dienstunfalls wegen psychisch belastender Tätigkeit abgewiesen.

Der 46-jährige Kläger, ehemaliger Polizeikommissar, ist seit Ende des Jahres 2021 aufgrund von Dienstunfähigkeit im Ruhestand.

Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern anerkennungsfähig – PTBS kann „Wie-Berufskrankheit“ sein

Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Die endgültige Entscheidung für den konkreten Fall wurde allerdings an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Corona-Impfung mit Nebenwirkungen ist kein Dienstunfall

Impfung nicht im Verantwortungs­bereich des Dienstherrn erfolgt

Eine Corona-Impfung mit Nebenwirkungen ist nicht deshalb ein Dienstunfall, weil sie während der Arbeitszeit erfolgt ist und der Termin im Impfzentrum durch die Dienststelle vereinbart wurde. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden .

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