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Rechtsprechung und Urteile

Kein Anspruch auf Bezahlung und Urlaub bei Verstoß gegen die Impfpflicht – Impf-Verweigerung begründet weder Entgelt- noch Urlaubsanspruch

Betreiber von Pflegeeinrichtungen iSd. vormaligen § 20 a Abs. 1 Infektions­schutz­gesetz (IfSG aF) durften in der Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen.

Kein Wegeunfall in entgegengesetzter Richtung zur Arbeit

Vom versicherten Arbeitsweg zum unversicherten Abweg

Der Weg von der Schulwegbegleitung eines Kindes zurück zum Arbeitsweg ist nicht gesetzlich unfallversichert, wenn es sich um einen nicht aufgrund der Arbeitstätigkeit erforderlichen Umweg handelt. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Nebenberuf schließt Borreliose als Berufskrankheit nicht aus

Borreliose als Berufskrankheit bei einem Landwirt auf dem Altenteil

Borreliose kann auch bei einem Neben­erwerbs­landwirt oder einem Altenteiler als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat das Sozialgericht München in einem Grundsatzurteil entschieden.

Der Kläger des Verfahrens hilft als Rentner regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb seines Sohnes insbesondere bei der Heuernte sowie bei Wald- und Holzarbeiten mit.

Homeoffice: Unfallversichert bei Heizkesselexplosion – Kläger wollte seinen Arbeitsplatz mit höheren Temperaturen versorgen

Ein Busunternehmer steht unter Unfallversicherungs­schutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird. Dies hat der 2. Senat des Bundes­sozialgerichts entschieden.

Der Kläger war als selbstständiger Busunternehmer bei der beklagten Berufsgenossenschaft pflichtversichert.

BAG zu Lohnfortzahlung während Quarantäne – Lohnfortzahlung wegen Covid auch für Ungeimpfte

Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer infolge einer behördlichen Absonderungs­anordnung rechtlich unmöglich ist, die geschuldete Tätigkeit bei dem Arbeitgeber zu erbringen und eine Erbringung in der häuslichen Umgebung nicht in Betracht kommt.

Tödlicher Motorradunfall stellt für den Ehemann als freiwillig versicherter Unternehmer einen Arbeitsunfall dar

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage befasst, ob der Klägerin ein Anspruch auf Sterbegeld und Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusteht, nachdem ihr Ehemann einen tödlichen Motorradunfall erlitten hatte.

Der Ehemann der Klägerin war Inhaber eines Autohauses in Berlin und als Unternehmer freiwillig bei der beklagten Berufsgenossenschaft versichert.

Angebliches Auftreten von Beschwerden ein halbes Jahr nach Drohanruf und Geltendmachung des Vorfalls Jahre später spricht nicht für Vorliegen eines Arbeitsunfalls

Ein Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn die Betroffene zwar einen Drohanruf auf der Arbeit erhält, danach aber normal weiterarbeitet und erst Jahre später geltend macht, dass ein halbes Jahr nach dem Drohanruf gesundheitliche Beschwerden auftraten. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Sturz bei der Reha-Nachsorge: Patientin ist nicht unfallversichert – Unfallversicherung greift nicht bei Reha-Nachsorge

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine Reha-Patientin unfallversichert ist, wenn sie auf dem Heimweg von einer Maßnahme der Nachsorge stürzt und sich dabei verletzt.

Die seinerzeit 55-jährige Klägerin führte im Frühjahr 2018 eine mehrwöchige stationäre medizinische Behandlung in einer Rehabilitationsklinik durch.

Landessozialgericht Baden-Württemberg – Sturz bei Radtour ist kein Arbeitsunfall

Gemischte Motivationslage steht Anerkennung als Arbeitsunfall entgegen

Ein Sturz auf dem Heimweg nach einer Radtour mit einem möglichen zukünftigen Mitarbeiter unterfällt nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn bei der Radtour private und nicht geschäftliche Interessen im Vordergrund standen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Bundessozialgericht: Krebs kann auch bei ehemaligen Rauchern Berufskrankheit sein

Ehemaliges Rauchen ist nach langjähriger Abstinenz kein Ausschlusskriterium für die Anerkennung eines Krebses als Berufskrankheit

Die Harn­blasen­krebs­erkrankung eines Schweißers kann wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Krebserkrankung verursacht hat.

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