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Rechtsprechung und Urteile

Corona-Infektion einer Kassiererin im Supermarkt kann Arbeitsunfall sein – Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur bei Nachweis

Das Landes­sozial­gericht Berlin-Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine Verkäuferin in einem Supermarkt unfallversichert ist, wenn bei ihr eine Infektion mit dem Covid-19-Virus festgestellt wird.

Die seinerzeit 58-jährige Klägerin war im Herbst des Jahres 2020 als Verkäuferin in einer Berliner Filiale einer überregional vertretenen Supermarktkette tätig.

Verletzung eines LKW-Fahrers bei Verkehrskontrolle ist kein Arbeitsunfall

Bei Rangelei mit Polizei verletzt – LKW-Fahrer nicht unfallversichert

Das Sozialgericht Hannover hat die Klage eines Berufskraftfahrers gegen die Berufs­genossenschaft auf Anerkennung eines Vorfalles als Arbeitsunfall abgewiesen.

Der Kläger war im April 2019 im Auftrage eines Logistikunternehmens als Fahrer eines LKW-Gespanns unterwegs,

Auch bei Sonnenallergie bleibt der UV-Schutz in der Eigenverantwortung

UV-Schutzkleidung ist Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und muss nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine UV-Schutzkleidung finanzieren muss, selbst wenn diese wegen einer Sonnenallergie nötig ist.

Geklagt hatte eine 1983 geborene Frau,

Kein Anspruch auf Bezahlung und Urlaub bei Verstoß gegen die Impfpflicht – Impf-Verweigerung begründet weder Entgelt- noch Urlaubsanspruch

Betreiber von Pflegeeinrichtungen iSd. vormaligen § 20 a Abs. 1 Infektions­schutz­gesetz (IfSG aF) durften in der Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen.

Kein Wegeunfall in entgegengesetzter Richtung zur Arbeit

Vom versicherten Arbeitsweg zum unversicherten Abweg

Der Weg von der Schulwegbegleitung eines Kindes zurück zum Arbeitsweg ist nicht gesetzlich unfallversichert, wenn es sich um einen nicht aufgrund der Arbeitstätigkeit erforderlichen Umweg handelt. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Nebenberuf schließt Borreliose als Berufskrankheit nicht aus

Borreliose als Berufskrankheit bei einem Landwirt auf dem Altenteil

Borreliose kann auch bei einem Neben­erwerbs­landwirt oder einem Altenteiler als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat das Sozialgericht München in einem Grundsatzurteil entschieden.

Der Kläger des Verfahrens hilft als Rentner regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb seines Sohnes insbesondere bei der Heuernte sowie bei Wald- und Holzarbeiten mit.

Homeoffice: Unfallversichert bei Heizkesselexplosion – Kläger wollte seinen Arbeitsplatz mit höheren Temperaturen versorgen

Ein Busunternehmer steht unter Unfallversicherungs­schutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird. Dies hat der 2. Senat des Bundes­sozialgerichts entschieden.

Der Kläger war als selbstständiger Busunternehmer bei der beklagten Berufsgenossenschaft pflichtversichert.

BAG zu Lohnfortzahlung während Quarantäne – Lohnfortzahlung wegen Covid auch für Ungeimpfte

Eine SARS-CoV-2-Infektion stellt auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer infolge einer behördlichen Absonderungs­anordnung rechtlich unmöglich ist, die geschuldete Tätigkeit bei dem Arbeitgeber zu erbringen und eine Erbringung in der häuslichen Umgebung nicht in Betracht kommt.

Tödlicher Motorradunfall stellt für den Ehemann als freiwillig versicherter Unternehmer einen Arbeitsunfall dar

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage befasst, ob der Klägerin ein Anspruch auf Sterbegeld und Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusteht, nachdem ihr Ehemann einen tödlichen Motorradunfall erlitten hatte.

Der Ehemann der Klägerin war Inhaber eines Autohauses in Berlin und als Unternehmer freiwillig bei der beklagten Berufsgenossenschaft versichert.

Angebliches Auftreten von Beschwerden ein halbes Jahr nach Drohanruf und Geltendmachung des Vorfalls Jahre später spricht nicht für Vorliegen eines Arbeitsunfalls

Ein Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn die Betroffene zwar einen Drohanruf auf der Arbeit erhält, danach aber normal weiterarbeitet und erst Jahre später geltend macht, dass ein halbes Jahr nach dem Drohanruf gesundheitliche Beschwerden auftraten. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

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