Zum kommenden Jahreswechsel treten weitreichende Änderungen in Kraft, die vor allem für Online-Markplatzbetreibern und den Lebensmitteleinzelhandel Auswirkungen haben werden.

Zum kommenden Jahreswechsel treten weitreichende Änderungen in Kraft, die vor allem für Online-Markplatzbetreibern und den Lebensmitteleinzelhandel Auswirkungen haben werden.
Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes beschlossen. Die Marktüberwachungsverordnung zwingt zur Überarbeitung des ProdSG. Mit der Ausgliederung der überwachungsbedürftigen Anlagen aus dem 9. Abschnitt ProdSG wird das ProdSG zu einem reinen Gesetz über die  Anforderungen der Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. Zusätzlich sollen im ProdSG die Bestimmungen für die Zuerkennung des bewährten GS-Zeichens im Lichte von Erfahrungen aus dem Vollzug überarbeitet und konkretisiert werden.
Zum Jahreswechsel sind die Regelungen des 7. SGB IV-Änderungsgesetz und damit auch Änderungen im Berufskrankheitenrecht in Kraft getreten. Die Neuregelungen umfassen unter anderem den Wegfall des Unterlassungszwangs, Erleichterungen bei der Ursachenermittlung und die Förderung der Forschung zu Berufskrankheiten.
Zum Jahresbeginn ist das Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft getreten. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen. Darüber hinaus legt es bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest.
Der Deutsche Bundestag hat das Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) in 2./3. Lesung beschlossen. Es muss nun abschließend im Bundesrat beraten werden, damit es in Kraft treten kann.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen einheitlichen Arbeitsschutzstandard zu COVID 19 veröffentlicht. Dieser Standard ist verbindlich für alle Betriebe in Deutschland.
Das Chemikaliengesetz ist geändert worden. Es wurde an aktuelles Recht angepasst, unter anderem an die CLP-Verordnung und die Biozid-Verordnung.
Detailliertere Informationen finden Sie hier
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Der Bundestag hat eine Änderung des Mutterschutzgesetzes beschlossen. Einige Änderungen sind schon in Kraft getreten, die meisten werden dies erst 2018 tun.
Die Neuregelung sieht im Wesentlichen vor:
Inkrafttreten nach Verkündung des Gesetzes für folgende Regelungen:
Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird von acht auf zwölf Wochen verlängert,
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Am 1. Dezember 2016 hat der Bundestag das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Mit dem Bundesteilhabegesetz wird eine der großen sozialpolitischen Reformen dieser Legislaturperiode umgesetzt. Damit werden mehr Möglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Gleichzeitig werden die Kommunen und Länder entlastet,
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