Die DGUV Information 213-052 „Beförderung gefährlicher Güter“ gibt Informationen zum Gefahrgutrecht, Gefahrgutbeauftragten, Pflichten des Unternehmers sowie beauftragter und an der Beförderung beteiligter Personen, Beförderung mit und ohne Freistellungen, Erleichterungen und Ausnahmen sowie umfangreichen Erläuterungen.