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Gesetze, Verordnungen, Regeln

  • Geändert ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

    Technische Regel für Arbeitsstätten

    Ausgabe: August 2012
    (GMBl 2012, S. 663; zuletzt geändert GMBl 2025, S. 365)

    Erste Änderung: Im September 2013 wurde der Anhang A3.4/3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ eingefügt
    (GMBl 2013, S. 930).

    Zweite Änderung: Im April 2014 wurde der Anhang A1.7: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.7 „Türen und Tore“

  • Geändert ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

    Technische Regel für Arbeitsstätten

    Ausgabe: Mai 2018
    (GMBl 2018, S. 446; zuletzt geändert GMBl 2025, S. 365)

    Im Rahmen der Neufassung der ASR A2.2 hat das BMAS zusätzlich folgendes bekanntgemacht:

    „Die Neufassung der ASR A2.2 Ausgabe Mai 2018 ersetzt die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“

  • Geändert ASR A1.5 Fußböden

    Technische Regel für Arbeitsstätten

    Ausgabe: Mai 2018
    (GMBl 2018, S. 446; zuletzt geändert GMBl 2025, S. 365)

    Im Rahmen der Neufassung der ASR A2.2 hat das BMAS zusätzlich folgendes bekanntgemacht:

    „Die Neufassung der ASR A2.2 Ausgabe Mai 2018 ersetzt die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“

Regelwerk der DGUV

  • Neu DGUV Information 209-099 Mensch und Arbeitsplatz – Kontroll-, Überwachungs- und Steuertätigkeiten sicher und gesund gestalten

    Kontroll-, Überwachungs- und Steuertätigkeiten (KÜST) stellen z.T. hohe Anforderungen an die körperlichen und geistigen Fähigkeiten von Beschäftigten. Optische und akustische Informationen müssen schnell und fehlerfrei wahrgenommen, bewertet, verarbeitet und in richtige Handlungen umgesetzt werden.

    Störungen, Fehlfunktionen oder Fehlbedienungen können bei KÜST nicht nur mit Gefährdungen für die Beschäftigten selbst, sondern auch für andere Beschäftigte oder unbeteiligte Dritte verbunden sein. Ziel dieser Information ist es, physische und psychische Belastungen und Gefährdungen, die mit Kontroll-, Steuer und Überwachungstätigkeiten einhergehen können, aufzuzeigen und geeignete Gestaltungsvorschläge darzustellen. Die Schrift fokussiert dabei auf die tätigkeitsrelevanten körperlichen Belastungsarten, manuelle Arbeitsprozesse, Ausübung von Ganzkörperkräften und Körperzwangshaltung, ergänzt um Belastungen durch visuelle Wahrnehmung. Bei den psychischen Belastungsfaktoren liegt der Fokus auf der Aufgaben-, der Interaktions- und der Informationsschnittstelle zwischen den Beschäftigten und dem verwendeten Arbeitsmittel.

    Ausgabedatum: 06/2025

    Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab August 2025.

    Detailliertere Informationen erhalten Sie hier

  • Geändert DGUV Information 206-024 Schichtarbeit – (k)ein Problem?! Eine Orientierungshilfe für die Prävention

    Die aktualisierte DGUV Information 206-024 „Schichtarbeit – (k)ein Problem?!“ bietet eine umfassende Orientierungshilfe zur gesundheitsgerechten Gestaltung von Schichtarbeit. Sie beleuchtet die gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen wechselnder Arbeitszeiten, erklärt unterschiedliche Schichtsysteme und gibt praxisnahe Empfehlungen zur Prävention. Zentrale Themen sind u. a. der Einfluss auf den biologischen Tag-Nacht-Rhythmus, Unfallrisiken, arbeitsmedizinische Vorsorge sowie die Berücksichtigung besonderer Personengruppen und altersgerechter Arbeitszeitmodelle. Eine Checkliste mit arbeitswissenschaftlich fundierten Empfehlungen unterstützt Betriebe bei der konkreten Umsetzung. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit und Gesundheit von Beschäftigten langfristig zu erhalten.

    Änderungen zur letzten Ausgabe Februar 2018:

    • Redaktionelle Überarbeitung der Publikation

     Ausgabedatum: 06/2025

    Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab August 2025.

    Detailliertere Informationen erhalten Sie hier

Normen

Rechtsprechung & Urteile

  • Infektion mit Covid-19 ist kein Arbeitsunfall

    Unter welchen Voraussetzungen stellt es einen Arbeitsunfall dar, wenn bei einem Beschäftigen eine Infektion mit dem Covid-19-Virus festgestellt wird – mit dieser Frage beschäftigte sich das Landes­so­zi­al­gericht Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung.

    Nach einer Corona-Erkrankung kämpfte ein Brandenburger Projektleiter erfolglos vor Gericht darum, dass diese als Arbeitsunfall anerkannt wird. Es fehle der erforderliche Beweis dafür, dass die Übertragung mit dem Covid-19-Virus tatsächlich am Arbeitsplatz erfolgt sei, hieß es vom Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg zur Begründung (Beschl. v. 27.05.2025, Az. L 3 U 174/23).

    Als Argument reiche nicht aus, dass das Risiko bei der Arbeit wegen einer größeren Anzahl an Kontakten höher gewesen sei als im Privatbereich, so das Gericht. Grundsätzlich komme eine Infektion mit dem Virus als Unfallereignis zwar in Betracht, im konkreten Fall jedoch muss die Berufsgenossenschaft nicht für die ärztliche Behandlung aufkommen und keine Entschädigung zahlen.

    Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 27.05.2025, Az. L 3 U 174/23