Technische Regel für Gefahrstoffe
Ausgabe: Juni 2022
GMBl 2022 S. 608 [Nr. 24-26] vom 20.07.2022
berichtigt: GMBl 2024 S. 28 [Nr. 2] vom 06.02.2024
Detailliertere Informationen erhalten Sie hier
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Technische Regel für Gefahrstoffe
Ausgabe: Juni 2022
GMBl 2022 S. 608 [Nr. 24-26] vom 20.07.2022
berichtigt: GMBl 2024 S. 28 [Nr. 2] vom 06.02.2024
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Technische Regel für Gefahrstoffe
Ausgabe: Januar 2006
BArBl. Heft 1/2006 S. 41-55
Zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2024, S. 18 [Nr. 1] (vom 15.01.2024)
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Im Juni 2023 wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl. Nr. 35, S. 755-756) Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ bekannt gegeben.
Neben den Änderungen und Ergänzungen wurden folgende Einträge aus der Tabelle gestrichen:
• Aldrin (ISO),
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Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt für Tätigkeiten mit Hautkontakt gegenüber Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen.
Ausgabe: Oktober 2022
GMBl 2022, S. 895-926 [Nr. 40] (vom 18.11.2022)
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Diese TRGS gilt für alle Tätigkeiten bei der Be- und Verarbeitung von Holz und Holzwerkstoffen, soweit dabei Holzstaub entsteht, sowie für Tätigkeiten im Gefahrenbereich von Holzstäuben (z. B. Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen und -anlagen, Wechseln von Filterelementen, Einfahren in Silos). Belastete Althölzer,
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Die TRGS 505 „Blei ist geändert worden.
In der TRGS 509 sind die Anhänge 1 bis 4 geändert worden.
Die TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen” ist geändert worden.
Die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte” ist geändert worden.