Geändert und vorab bereitgestellt DIN EN 12301:2020-03 – Kunststoff- und Gummimaschinen – Kalander – Sicherheitsanforderungen; Deutsche Fassung EN 12301:2019 | Regel-Recht aktuell Geändert und vorab bereitgestellt DIN EN 12301:2020-03 – Kunststoff- und Gummimaschinen – Kalander – Sicherheitsanforderungen; Deutsche Fassung EN 12301:2019 – Regel-Recht aktuell
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Geändert und vorab bereitgestellt DIN EN 12301:2020-03 – Kunststoff- und Gummimaschinen – Kalander – Sicherheitsanforderungen; Deutsche Fassung EN 12301:2019

Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).

Dieses Dokument legt Sicherheitsanforderungen an die Konstruktion und den Bau von Kalandern fest, die für das Kalandrieren, Glätten, Laminieren oder Prägen von Gummi oder Kunststoff vorgesehen sind. Dieses Dokument betrifft nur Kalander, einschließlich der folgenden integrierten Komponenten: Schneideinrichtung, Führungsbacken, Beschickungseinrichtung und Nebenwalzen.

Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse, die für die Konstruktion und den Bau von Kalandern in sämtlichen Lebensphasen der Maschine wie in EN ISO 12100:2010, 5.4 beschrieben wesentlich sind, wenn die Maschinen wie vorgesehen und unter den Bedingungen, die vom Hersteller als Fehlanwendung vernünftigerweise vorhersehbar sind, verwendet werden.

Dieses Dokument behandelt nicht:

  • Gefährdungen, die durch die Verarbeitung von explosiven Stoffen oder Materialien entstehen, die zu einer explosionsfähigen Atmosphäre führen;
  • Gefährdungen durch Laser oder ionisierender Strahlung;
  • Gefährdungen, die entstehen, wenn der Kalander in einer explosionsfähigen Atmosphäre aufgestellt wird. Walzwerke sind durch EN 1417 abgedeckt.

Dieses Dokument gilt nicht für Kalander, die vor dessen Veröffentlichung hergestellt worden sind.

Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 145 „Kunststoff- und Gummimaschinen“ im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 12301:2019.

Gegenüber DIN EN 12301:2010-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. der Anwendungsbereich ist erweitert, um auch Zwei-Walzen-Kalander, die eine integrale Einheit mit einem Extruder bilden (Roller-Head-Kalander) und Zwei- oder Drei-Walzen-Glätt-, Laminier- oder Prägeeinheiten, die von Extrudern nachgelagert in Folienverarbeitungslinien installiert sind, abzudecken;
  2. die Gliederung ist verändert;
  3. die Liste der signifikanten Gefährdungen ist in einen informativen Anhang verschoben;
  4. technische Entwicklungen bei Schutzeinrichtungen sind berücksichtigt;
  5. Anforderungen an das Bremssystem und Auseinanderfahren der Walzen wurden aktualisiert;
  6. überarbeitete Typ-A- und Typ-B-Normen sind berücksichtigt;
  7. die Performance Level der sicherheitsbezogenen Teile von Steuerungen sind nach EN ISO 13849-1:2015 festgelegt;
  8. ein vollständiges Lärmmessverfahren wird in einem normativen Anhang bereitgestellt.

Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-14-08 AA „Kalander für Kunststoffe und Gummi, Sicherheit (SpA CEN/TC 145/WG 8)“ im Fachbereich „Kunststoff- und Gummimaschinen“ des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Kalandern sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.

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