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Europäische Regelungen

Geändert Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit – Krebs-Richtlinie –

Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit (Sechste Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates).

Geändert Richtlinie (EU) 2024/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/24/EG des Rates hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate

Richtlinie (EU) 2024/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/24/EG des Rates hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate

(ABl.

Neu Durchführungsbeschluss (EU) 2023/941 der Kommission vom 2. Mai 2023 über die zur Unterstützung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates erstellten harmonisierten Normen für persönliche Schutzausrüstungen

Amtsblatt der Europäischen Union

L 125/37

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 

Neu Verordnung (EU) 2022/2294 der Kommission vom 23. November 2022 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Statistiken über Gesundheitsversorgungseinrichtungen, Humanressourcen im Bereich der Gesundheitsversorgung und Nutzung der Gesundheitsversorgung

Die Europäische Kommission – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1 und Anhang II Buchstabe d, in Erwägung nachstehender Gründe.

Neu FBHM-131 „Verwendung von mobilen Systemen zur Atemluftversorgung bei Strahlarbeiten“

In der Fachbereich AKTUELL wird beschrieben, was zu beachten ist, wenn mit Hilfe mobiler Geräte (Kompressoren) Atemluft erzeugt werden soll. Dabei wird auf das Vorschriften- und Regelwerk sowie auf aktuell gültige Normen Bezug genommen.

Geändert Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

Die Richtlinie 2004/37/EG ist umfassend geändert worden.

Neu EMPFEHLUNG (EU) 2021/1433 DER KOMMISSION vom 1. September 2021 über Konformitätsbewertungs- und Marktüberwachungsverfahren im Kontext der COVID-19-Bedrohung

Die EU-Kommission hat die Empfehlung (EU) 2021/1433 der Kommission zur Konformitätsbewertung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Covid-19-Bedrohung veröffentlicht. Diese betrifft Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), insbesondere Gesichtsmasken, aber auch Handschuhe, Schutzoveralls und Augenschutz.

Geändert TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter

Die TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“ ist berichtigt, geändert und ergänzt worden.

Geändert Richtlinie (EU) 2019/130 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit

Die Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdungen durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit ist geändert worden. Die bestehende Richtlinie wird um einen Artikel 13a „Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern“ ergänzt, außerdem gibt es Änderungen im Anhang I und III. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Änderungen national umzusetzen.

Geändert ADR 2019

Die ADR-Abkommen sind die die rechtlichen Grundlagen für den Transport von Gefahrgütern in Europa. Darin werden alle relevanten Sachverhalte wie die Einstufung und Sicherheitskennzeichnung von Gefahrgut geregelt. Jeder Versender und Transporteur von Gefahrgütern muss die aktuell geltenden Regelungen einhalten.

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