Diese DGUV Information beschreibt Tätigkeiten mit Kontakt zu Biostoffen in der Holz- und Metallindustrie. Sie ist dreigliedrig aufgebaut. Im ersten Teil (Abschnitt A) werden grundlegende Anforderungen und Maßnahmen der Biostoffverordnung (BioStoffV) beschrieben, die im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich sind. Darüber hinaus werden zum besseren Verständnis auch allgemeine mikrobiologische Aspekte ausgeführt.
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