Geändert DGUV Information 208-040 Beschaffen und Betreiben von Fahrzeughebebühnen | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 208-040 Beschaffen und Betreiben von Fahrzeughebebühnen – Regel-Recht aktuell
DGUV Informationen

Geändert DGUV Information 208-040 Beschaffen und Betreiben von Fahrzeughebebühnen

Aktualisierungen Dezember 2022:

  • Aktualisierung: Titel von erwähnten Schriften
  • Ergänzung: „zur Prüfung“ befähigte Person
  • Aktualisierung: Name des Sachgebiets

Diese Informationsschrift informiert, sensibilisiert und unterstützt den Werkstattbetreiber, um den sicheren Umgang mit Fahrzeughebebühnen zu gewährleisten. Mitarbeiter von Kfz-Werkstätten halten sich bei ihren Tätigkeiten regelmäßig unter oder neben angehobenen Fahrzeugen auf und sind daher bei technischen Mängeln an der Fahrzeughebebühne oder unsachgemäßer Handhabung potentiellen Gefährdungen ausgesetzt, wie z. B. Umsturz der Fahrzeughebebühne oder Absturz des Fahrzeuges. Aus diesem Grund muss der Betreiber besondere Sorgfaltspflichten bei der Installation, Inbetriebnahme und Wartung bzw. bei der Unterweisung des Bedieners beachten.

Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab Februar 2023.

Detailliertere Informationen erhalten Sie hier