Neu DGUV Regel 110-010 Verwendung von Flüssiggas | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Regel 110-010 Verwendung von Flüssiggas – Regel-Recht aktuell
DGUV Regeln

Neu DGUV Regel 110-010 Verwendung von Flüssiggas

Die branchenübergreifende DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, staatliche Arbeitsschutzvorschriften wie z. B. die Betriebssicherheitsverordnung, aber auch DGUV Vorschriften, Normen sowie weitere verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Darüber hinaus bietet sie umfangreiche Informationen für die Aufstellung, die Dichtheitskontrolle, den Betrieb und die Prüfung von Flüssiggasanlagen. Diese können auch von Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger, Vertretern staatlicher Aufsichtsbehörden sowie zur Prüfung befähigten Personen für Flüssiggasanlagen zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben genutzt werden.

Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab Februar 2023.

Detailliertere Informationen erhalten Sie hier