Geändert DGUV Regel 101-014 Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Regel 101-014 Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten – Regel-Recht aktuell
DGUV Regeln

Geändert DGUV Regel 101-014 Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten

Die DGUV Regel 101-014 bietet eine umfangreiche und praxisorientierte Hilfestellung für die sichere Verwendung verschiedener Arten von Schalungen, Tragkonstruktionen und von Traggerüsten. Inhalte der Regel sind unter anderem:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Organisatorische Rahmenbedingungen (z. B. Montageanweisung, Unterweisung, Prüfung und Inaugenscheinnahme)
  • Allgemeine Anforderungen für die Verwendung (z. B. geneigte Flächen, Leitern als Arbeitsplatz, Verkehrswege, Maßnahmen gegen Absturz)
  • Ergänzende Bestimmungen für die Verwendung bestimmter Arten von Schalungen und Tragkonstruktionen
  • Muster-Montageanweisung im Anhang

Bei der Überarbeitung der Ausgabe aus dem Jahr 2001 wurden unter anderem folgende Änderungen vorgenommen:

  • Komplette – strukturelle und inhaltliche – Ãœberarbeitung der Regel
  • Änderung des Titels von „Traggerüst- und Schalungsbau“ zu „Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten“
  • Alle Abbildungen wurden neu erstellt
  • Aufnahme einer „Muster-Montageanweisung“ als Anhang

Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab Januar 2023.

Detailliertere Informationen erhalten Sie hier