Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument stellt Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für verschiebbare Baustellenkreissägemaschinen zur Verfügung, nachfolgend als „Maschinen“ bezeichnet, die konstruiert sind zum Schneiden von Holz und Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz.