Die Arbeitsschutzausschüsse beim Bundesarbeitsministerium haben unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine verbindliche SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erarbeitet. Diese konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz und orientiert sich am aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard.