Der DGUV Grundsatz 308-002 Prüfung von Hebebühnen ist geändert worden.
Der DGUV Grundsatz 308-002 Prüfung von Hebebühnen ist geändert worden.
Für die Errichtung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen), Arbeitsplattformnetzen und Randsicherungen darf der Arbeitgeber nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung und DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ nur fachkundiges Personal einsetzen.
Tageslicht ist wichtig für den Menschen, denn es beeinflusst nicht nur unsere Stimmung und Leistungsfähigkeit, sondern auch die Gesundheit. Das gilt im privaten Umfeld aber besonders auch für die Arbeitszeit. Die meisten Menschen arbeiten nicht im Freien, sondern in Gebäuden und diese bieten oft nur wenig Tageslicht. Gerade am Arbeitsplatz sind ausreichendes Tageslicht sowie eine gute Sichtverbindung nach außen wichtig und werden deshalb im Arbeitsstättenrecht gefordert.
Das Sachgebiet „Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ des Fachbereichs „Bildungseinrichtungen“ hat die DGUV Information 202-079 „Wassergewöhnung in Kindertageseinrichtungen“ turnusgemäß überprüft. In diesem Zuge erfolgten lediglich redaktionelle, d. h. sprachliche Anpassungen.
Die fünf Fragen nach Verantwortung helfen dabei, die Hintergründe eines Regelverstoßes besser zu verstehen und tragfähige Lösungen zu finden, kurz: eine positive Lerngeschichte zu entwerfen.
Die TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen” ist geändert worden.
Eine informelle, „ungezwungene“ Möglichkeit, sich auszutauschen, zum Beispiel ein regelmäßiges gemeinsames Frühstück der Leitung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, kann helfen, Konflikte und Gerüchte aufzuklären sowie zwischenmenschliche und arbeitsbezogene Probleme früh zu erkennen.
Eine gute Kultur der Prävention hängt in hohem Maße davon ab, wie mit Fehlern und unerwünschten Ereignissen umgegangen wird.
In dieser Praxishilfe erhalten Unternehmensleitungen und Führungskräfte Hinweise, wie sie in Zeiten einer Pandemie effektiv führen können.
Dieses Dokument legt Grundanforderungen und Zusatzanforderungen an Berufsschuhe für allgemeine Zwecke fest.