Dieses Dokument legt Begriffe, sicherheitstechnische Anforderungen, Ausführung, Ausrüstung, Kennzeichnung und Prüfung von Gasbrennern: ohne Gebläse, mit und ohne Flammenüberwachungseinrichtungen, unter ständiger Aufsicht (beispielsweise in Unterrichtsräumen und Laboratorien), mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260, mit Nennanschlussdrücken von 20 mbar für Erdgas und von 50 mbar für Flüssiggas, der Kategorien I2E, I2ELL, I3B/P, II2E3B/P und II2ELL3B/P nach DIN EN 437:2019-04, die mit einer Nennwärmebelastung kleiner oder gleich 3 kW betrieben werden, fest.