Wer an einer von der Universität für Studierende veranstalteten Breitensportveranstaltung teilnimmt, unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dem Versicherungsschutz steht nicht entgegen, dass die Sportveranstaltung nur einmal jährlich stattfindet und auch für Studierende anderer Universitäten offen ist.
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