Weicht ein Motorradfahrer einem Fahrradfahrer aus, um einen Zusammenstoß zu verhindern, kann das eine Rettungshandlung darstellen, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor (Urteil vom 2.11.2016, Az.: S 17 U 955/14).
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