Kein Unfallversicherungsschutz bei verweigerter Identitätsfeststellung wegen Verdachts einer Schwarzfahrt.
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Kein Unfallversicherungsschutz bei verweigerter Identitätsfeststellung wegen Verdachts einer Schwarzfahrt.
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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Student, der bei dem Aufwärmen für ein Fußballspiel im Rahmen der sogenannten Campusliga Rupturen des vorderen Kreuzbandes und des Außenmeniskus erlitt, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand (L 3 U 56/15).
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Das Landgericht Coburg hatte zu entscheiden, ob die Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht ausschlaggebend für einen Verkehrsunfall mit Blechschaden auf dem Betriebsgelände eines Autohauses ist.
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Das SG Berlin hatte zu entscheiden, ob die Nervenerkrankung eines Flugbegleiters auf dessen dauerhafte Belastung durch vergiftete Luft an Bord der Flugzeuge zurückzuführen ist.
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Ein Dienstunfall eines Beamten kann sich nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin auch in den Toilettenräumen des Dienstgebäudes ereignen.
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Das Umkleiden für die Arbeit ist Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber eine Weisung, sich im Betrieb umzukleiden nicht erteilt hat, es sich aber um auffällige Schutzkleidung handelt,
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Ein Arbeitnehmer, der infolge des Verlustes seines Schlüsselbundes vor verschlossener Haustür steht, einen Schlüsseldienst herbeiruft und gleichwohl versucht, über ein Fenster einzusteigen, um eine Beschädigung der Haustür durch den Schlüsseldienst zu vermeiden und dabei abstürzt, erleidet keinen Arbeitsunfall. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg am 11.
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Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden. Die ArbStättV geht damit davon aus, dass Passivrauchen die Gesundheit gefährdet.
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Ein Hundebiss ist kein Arbeitsunfall wenn der Hund privat betreut wird. Zu diesem Urteil kam das Hessische Landessozialgericht (L 3 U 171/13) und wies damit die Berufung des klagenden Hundebesitzers zurück.
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Der Kläger verrichtete von 1979 bis 1981 seinen Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR als Funker und war infolgedessen der Radarstrahlung ausgesetzt. Diese habe bei ihm zu Gürtelrose, Diabetes, Bandscheibenvorfälle, Polyarthritis geführt, die nach Berufskrankheiten-Verordnung der DDR als Berufskrankheiten aufgeführt waren.
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