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Veranstaltungen

Neu TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“

Die TRGS 400 beschreibt Vorgehensweisen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV. Sie bindet die Vorgaben der GefStoffV in den durch das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6 ArbSchG) vorgegebenen Rahmen ein. Nummer 3 dieser TRGS beschreibt die Verantwortung und Organisation bei der Gefährdungsbeurteilung,

Neu DGUV Information 213-098 Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“

Die Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“ enthält eine Liste mit den im schulischen Unterricht häufig nachgefragten Stoffen. Als Information wurden auch Stoffe, welche nicht mehr an der Schule benutzt oder aufbewahrt werden dürfen, mit aufgenommen.

Zurückgezogen DGUV Regel 113-019 „Stoffliste zur Regel Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“

Die DGUV Regel 113-019 „Stoffliste zur Regel Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“ ist zurückgezogen worden.

Fachmesse Gefahrgut & Gefahrstoff

Von weltweit agierenden Marktführern bis zu innovativen Mittelständlern: Renommierte Aussteller sind auf der neuen Branchenplattform dabei

Geändert TRGS 910: Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Die TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen ist geändert und ergänzt worden. In Anlage 1 Nummer 1 wurdr unter „Spalte Bemerkungen“ Satz 1 der Bemerkung (2) wie folgt gefasst „Die Toleranzkonzentration wurde gemäß Nummer 3.2.1 aufgrund einer nicht krebserzeugenden Wirkung festgelegt.“ Es wurde zudem folgende neue Bemerkung (3) ergänzt „(3) zzt.

Neu EG-VO 1272/2008/EG GHS-Verordnung

Mit Verordnung (EU) 2017/776 hat die EU-Kommission die GHS-Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst.

Detailliertere Informationen finden Sie hier

Geändert TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter

Diese TRGS gilt für Gefährdungen von Beschäftigten und anderer Personen durch die gefährlichen Eigenschaften von flüssigen oder festen Gefahrstoffen beim Lagern in ortsfesten Behältern in Räumen und im Freien, einschließlich

  1. des Befüllens und Entleerens der ortsfesten Behälter einschließlich deren Befüll- und Entnahmeeinrichtungen und sicherheitstechnisch erforderlicher Ausrüstung,

Geändert Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Am 4. April 2017 ist das Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I, S. 626). Artikel 148 ändert die Gefahrstoffverordnung. Dieses Gesetz trat am 05.04.2017 in Kraft.

Detaillierte Informationen finden Sie hier

Neu TRGS 201 Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Diese TRGS beschreibt die Vorgehensweisen zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen bei Tätigkeiten nach § 2 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), insbesondere nach § 6 Absatz 3 und § 8 Absatz 2 GefStoffV. Sie gilt nicht für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung.

Zurückgezogen DGUV Information 213-024 Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen – PC Programme und Datenbanken – eine Übersicht

Ein wesentlicher Grund für die Zurückziehung ist die in den letzten Jahren rasante Entwicklung online-basierter Datenbanken, deren Ab-bildung mit Printmedien nicht mehr sinnvoll erfolgen kann.

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