Die Inhalte dieser DGUV Information werden mittlerweile durch die im Jahr 2018 überarbeitete DGUV Information 213-079 „Tätigkeiten mit Ge-fahrstoffen – Informationen für Beschäftigte“ abgedeckt.
Die Inhalte dieser DGUV Information werden mittlerweile durch die im Jahr 2018 überarbeitete DGUV Information 213-079 „Tätigkeiten mit Ge-fahrstoffen – Informationen für Beschäftigte“ abgedeckt.
Gegenüber DIN EN 13098:2001-02 wurden einige Änderungen vorgenommen.
Das Sachgebiet „Gefahrstoffe“ des Fachbereichs „Rohstoffe und chemische Industrie“ hat die DGUV Information 213-044 „Gefährliche Stoffe an Hochschulen – Hinweise für Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter“ sowie deren englische Übersetzung DGUV Information 213-044 „Hazardous Substances at Universities – Information for Students and Scientific Employees“ aktualisiert.
Dieser internationale Norm-Entwurf legt Prüfverfahren und Anforderungen für Primär- und Sekundär-Lithiumzellen und -batterien fest, um ihre Sicherheit beim Transport, ausgenommen zur Wiederverwertung oder zur Entsorgung, sicherzustellen.
Bei der TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ wurde ein neuer Anhang 4 angefügt. Dieser erläutert die Methode von Young et. al. zur Bestimmung der alkalischen und sauren Reserve. Durch die Hinzunahme des neuen Anhangs wurde zudem das Inhaltsverzeichnis um Anhang 4 ergänzt und in Anhang 2 Nummer 2.2.2 und 2.2.3 wurde jeweils in Absatz 1 die neue Fußnote 8 hinzugefügt mit folgendem Text: „Erfolgt die Einstufung aufgrund eines extremen pH-Werts, ist auch eine saure/alkalische Reserve nach J. R. Young et al. zu berücksichtigen. Erläuterungen hierzu siehe Anhang 4“.
In der überarbeiteten Fassung dieser Richtlinie wurden erforderliche inhaltliche Korrekturen vorgenommen und Regelwerke des VDI, des DVS und des VDMA zusammengeführt.
Die DGUV Information wurde bisher als BGI 5150 geführt.
Die TRGS 910 “ Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen”, ist geändert, ergänzt und berichtigt worden.
In Nummer 3 Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte und Kurzzeitwerte a) wird unter „Verwendete Abkürzungen, Symbole, Ziffern und Erläuterungen“ „Spalte Bemerkungen“ folgende neue Nummer 24 angefügt: „Für als Carc 1A oder 1B eingestufte Nickelverbindungen siehe TRGS 910 und TRGS 561. Eine Beurteilung anhand des AGW für Nickelmetall kann dann erfolgen,
…
Die TRGS 529 „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“ist geändert worden. In Nummer 4.2.1 Absatz 7 werden die Sätze 3 bis 5 wie folgt neu gefasst:
Explosionsgefährdete Bereiche können in Zonen eingeteilt werden. Für bestimmte Anwendungsfälle kann dazu die EX-RL Beispielsammlung zur DGUV Regel 113-001,
…