Geändert TRGS 910: Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen | Regel-Recht aktuell Geändert TRGS 910: Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen – Regel-Recht aktuell
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Geändert TRGS 910: Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Die TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen ist geändert und ergänzt worden. In Anlage 1 Nummer 1 wurdr unter „Spalte Bemerkungen“ Satz 1 der Bemerkung (2) wie folgt gefasst „Die Toleranzkonzentration wurde gemäß Nummer 3.2.1 aufgrund einer nicht krebserzeugenden Wirkung festgelegt.“ Es wurde zudem folgende neue Bemerkung (3) ergänzt „(3) zzt. nicht besetzt“ und in (4) die Bemerkung „(4) Die Konzentrationen beziehen sich auf den Elementgehalt des entsprechenden Metalls.“ hinzugefügt.

In Anlage 1 Tabelle 1 erhalten die Einträge „Arsenverbindungen, …“ und „Cadmium und Cd-Verbindungen, …“ in der Spalte „Bemerkungen“ den Eintrag „(4)“.

Darüber hinaus wurde in Anlage 1 die Nummer 2 wie folgt gefasst: 2 Stoffspezifische Äquivalenzwerte in biologischem Material zu Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen Verwendete Abkürzungen, Ziffern und Erläuterungen 1) Extrapolation auf Grundlage der EKA-Korrelation (Expositionsäquivalente für krebserzeugende Arbeitsstoffe, EKA) nicht zulässig 2) Äquivalenzwert zum AGW-analogen Wert (Neurotoxizität): 0,15 mg/m³, Überschreitungsfaktor 8 3) für Nichtraucher abgeleitet 4) Äquivalenzwert zum AGW-analogen Wert: 8 mg/m3 (2 ppm); Überschreitungsfaktor 2 5) Angabe in der MAK- und BAT-Werte-Liste in µg/l Vollblut; Umrechnung auf pmol/g Globin erfolgte unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Globingehaltes des Blutes von 144 g/l # Extrapolation wird geprüft Spalte „Untersuchungsmaterial“ B Vollblut BE Erythrozytenfraktion des Vollblutes P/S Plasma/Serum U Urin Spalte „Probennahmezeitpunkt“ a) keine Beschränkung b) Expositionsende bzw. Schichtende c) bei Langzeitexposition: am Schichtende nach mehreren vorangegangenen Schichten d) vor nachfolgender Schicht e) nach Expositionsende: Stunden f) nach mindestens 3 Monaten Exposition g) unmittelbar nach Exposition

Tabelle 2: Liste der stoffspezifischen Äquivalenzwerte in biologischem Material zu Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen

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