Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Geändert TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Die TRGS 910 “ Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen”, ist geändert, ergänzt und berichtigt worden.

In Nummer 3.2.7 heißt es in Satz 1 nun „… auf das Akzeptanzrisiko von 4:100.000 wird stoffspezifisch …“. In Anlage 1 heißt es jetzt unter „Spalte ÜF“ wie folgt: „… nach Nummer 3.2.6“ 3.

In Anlage 1 wurde unter „Spalte Bemerkungen“ Nummer (3) wie folgt gefasst: „Nickelmetall siehe TRGS 900“ und die neue Nummer (5) angefügt: „(5) Beurteilungsmaßstab, risikobasiert“.

Tabelle 1 der Anlage 1 wurde um einige Einträge ergänzt, zum wurden in Tabelle 2 der Eintrag „Arsenverbindungen“ um „als Carc. 1A, Carc. 1B eingestuft“ ergänzt. Und in Anlage 1 wurde in Tabelle 3 der Eintrag „7440-48-4 Cobalt“ hinzugefügt.

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