Geändert TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ | Regel-Recht aktuell Geändert TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ – Regel-Recht aktuell
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Geändert TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“

Bei der TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ wurde ein neuer Anhang 4 angefügt. Dieser erläutert die Methode von Young et. al. zur Bestimmung der alkalischen und sauren Reserve. Durch die Hinzunahme des neuen Anhangs wurde zudem das Inhaltsverzeichnis um Anhang 4 ergänzt und in Anhang 2 Nummer 2.2.2 und 2.2.3 wurde jeweils in Absatz 1 die neue Fußnote 8 hinzugefügt mit folgendem Text: „Erfolgt die Einstufung aufgrund eines extremen pH-Werts, ist auch eine saure/alkalische Reserve nach J. R. Young et al. zu berücksichtigen. Erläuterungen hierzu siehe Anhang 4“.

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