Geändert DGUV Information 213-044 Gefährliche Stoffe an Hochschulen | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 213-044 Gefährliche Stoffe an Hochschulen – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Information 213-044 Gefährliche Stoffe an Hochschulen

Das Sachgebiet „Gefahrstoffe“ des Fachbereichs „Rohstoffe und chemische Industrie“ hat die DGUV Information 213-044 „Gefährliche Stoffe an Hochschulen – Hinweise für Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter“ sowie deren englische Übersetzung DGUV Information 213-044 „Hazardous Substances at Universities – Information for Students and Scientific Employees“ aktualisiert.

Die chinesische Version DGUV Information 213-043 wurde nicht überarbeitet und zurückgezogen, siehe hierzu Rundschreiben 0263/2018 vom 27.07.2018.

Detailliertere Informationen finden Sie hier