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Veranstaltungen

„Die Ergänzung der Berufskrankheitenliste richtet sich nach dem medizinisch wissenschaftlichen Erkenntnisstand“

Dr. Carsten Fritz, Bereich Berufskankheiten in der Abteilung Versicherung und Leistungen der DGUV Foto: Jannik Becker/DGUV

Ab wann wird eine Krankheit zur Berufskrankheit? Dazu hat Regel Recht aktuell bei Dr. Carsten Fritz aus dem Bereich Berufskankheiten in der Abteilung Versicherung und Leistungen der DGUV nachgefragt.

Neu DGUV Information 213-104 Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung „Recycling-Baustoffe“

Bei verschiedenen Tätigkeiten und in diversen Branchen kann der neue Arbeitsplatzgrenzwert für alveolengängigen Staub von 1,25 mg/m³ (bisher 3 mg/m³) nicht eingehalten werden. In diesen Fällen gilt bis zum 31.12.2018 unter bestimmten Bedingungen weiterhin ein Beurteilungsmaßstab von 3 mg/m³. Wie diese Übergangsregelung von Betrieben in Anspruch genommen werden kann,

Geändert DGUV Information 250-008 Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz; Hilfen für die Verordnung von speziellen Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen

Diese Schrift wurde im Arbeitskreis „Bildschirmarbeitsplätze“ des Ausschusses Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung (AAMED-GUV) überarbeitet.

Die Definition und Verordnung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsbrille) führen in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen. Mit dieser Information über Indikation und Verordnungsweg soll eine Hilfestellung für Betriebsärzte,

Neu DGUV Information 213-101 Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung „Keramische Industrie – Aufbereitung“

Diese branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung wurde für Betriebe der keramischen Industrie von deren Verbänden erarbeitet und im Sachgebiet „Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub“ des Fachbereichs „Rohstoffe und Chemische Industrie“ der DGUV weiter entwickelt. Gemäß TRGS 504 liegt der Schwerpunkt dabei auf einer Beschreibung der technischen Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen im Sinne einer Minimierung der Staubexposition.

Neu DGUV Information 213-102 Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung „Natursteinindustrie“

Diese branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung wurde vom Ausschuss „Arbeitssicherheit“ des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe (MIRO) für Steinbruchbetriebe erarbeitet und im Sachgebiet „Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub“ des Fachbereichs „Rohstoffe und Chemische Industrie“ der DGUV weiter entwickelt. Gemäß TRGS 504 liegt der Schwerpunkt dabei auf einer Beschreibung der technischen Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen im Sinne einer Minimierung der Staubexposition.

Neu DGUV Information 213-103 Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung „Trockenmörtelindustrie“

Diese branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung wurde vom Ausschuss „Produktionstechnik und Logistik“ des Industrieverbands WerkMörtel (IWM) e.V. für die Trockenmörtel-Industrie erarbeitet und im Sachgebiet „Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub“ des Fachbereichs „Rohstoffe und Chemische Industrie“ der DGUV weiter entwickelt. Gemäß TRGS 504 liegt der Schwerpunkt dabei auf einer Beschreibung der technischen Schutzmaß- nahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen im Sinne einer Minimierung der Staubexposition.

Neu DGUV Information 213-100 Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung „Staub bei Elektroinstallationsarbeiten“

Diese branchen- und tätigkeitsbezogene Hilfestellung für staubemittierende Tätigkeiten in der Elektroinstallation wurde von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse erarbeitet und im Sachgebiet „Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub“ des Fachbereichs „Rohstoffe und Chemische Industrie“ der DGUV weiter entwickelt. Die Hilfestellung enthält branchenübliche Verfahren und Betriebsweisen,

Geändert DGUV Information 202-058 Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule

Das Sachgebiet „Schulen“ des Fachbereiches Bildungseinrichtungen hat die im Juli 2003 herausgegebene DGUV Information 202-058 „Sicherheit in der Schule“ grundlegend überarbeitet. Die an Schulleitungen gerichtete Schrift trägt den neuen Titel „Prävention und Gesundheitsförderung in der Schule“ und gliedert sich nun in vier Kapitel:

  • In den ersten beiden Kapiteln wird in erforderlicher Kürze die notwendige konzeptionelle Grundlage nachhaltig wirksamer Prävention und Gesund-heitsförderung in Schulen beschrieben.

Geändert DGUV Regel 105-002 Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen

Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bei Taucheinsätzen in Hilfeleistungsunternehmen. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele zu erreichen. Diese DGUV Regel findet Anwendung auf den Taucheinsatz in Hilfeleistungsunternehmen bis zu einer Tauchtiefe von 20 m – in Ausnahmefällen bis 30 m – bei denen Haltezeiten nicht erreicht werden (Tauchen innerhalb der Nullzeit).

Neu DGUV Regel 115-801 Branche Zeitarbeit — Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen

Die DGUV Regel 115-801 ​​„Branche Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen​​“ hilft Unternehmerinnen und Unternehmern, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverh​ütungsvorschriften und viele verbindliche gesetzliche Regelungen beim Einsatz von Zeitarbeit konkret anzuwenden. Dabei m​üssen die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht aus der Zeitarbeit kommen,

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