Neu DGUV Information 213-100 Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung „Staub bei Elektroinstallationsarbeiten“ | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Information 213-100 Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung „Staub bei Elektroinstallationsarbeiten“ – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Information 213-100 Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung „Staub bei Elektroinstallationsarbeiten“

Diese branchen- und tätigkeitsbezogene Hilfestellung für staubemittierende Tätigkeiten in der Elektroinstallation wurde von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse erarbeitet und im Sachgebiet „Gesundheitsgefährlicher Mineralischer Staub“ des Fachbereichs „Rohstoffe und Chemische Industrie“ der DGUV weiter entwickelt. Die Hilfestellung enthält branchenübliche Verfahren und Betriebsweisen, die zur Staubminimierung angewendet werden sowie eine Bewertung, ob der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für die alveolengängige Staubfraktion (A-Staub) bei den aufgeführten Tätigkeiten eingehalten werden kann, oder ob zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Hierzu wurden Messdaten, Expositionsdaten der TRGS 559 „Mineralischer Staub“, Literaturhinweise und Experteneinschätzungen herangezogen. Sofern bei Tätigkeiten mit geprüften, abgestimmten Gerätesystemen der AGW für A-Staub nicht eingehalten werden kann, werden weiterführende technische und andere Schutzmaß- nahmen aufgeführt, die zu einer Minimierung der Staubexposition führen. In Verbindung mit der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung stellt diese Hilfestellung das in TRGS 900 Nr. 2.4.2 und in TRGS 504 unter Nr. 3.4.2 beschriebene Schutzmaß- nahmenkonzept dar, dessen Umsetzung die Inanspruchnahme der Übergangsregelung ermöglicht und zur Einhaltung des AGW von 1,25mg/m³ führt. Das Schutzmaßnahmenkonzept ist zusammen mit der Branchenlösung „Staub bei Elektroinstallationsarbeiten“, Ausgabe 12/2014, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung anzuwenden.

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