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Vorschriften und Regelwerk der DGUV

Neu 22377 FBRCI-024: Verpflichtende Schulungen bei Tätigkeiten mit Diisocyanat-haltigen Produkten – Handlungshilfe

Die vorliegende FB Aktuell gibt eine Orientierungshilfe dazu, wie die Forderungen der REACH-Verordnung nach Schulungen der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Diisocyanat-haltigen Produkten umgesetzt werden können.

Nur online als PDF zum Download erhältlich.

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Neu DGUV Grundsatz 310-009 Qualifizierung von Aufsichtführenden für technisch schwierige Fliegende Bauten

Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab August 2023.

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Neu DGUV Information 215-123 Inklusion im Betrieb

Statistiken zeigen, dass beinahe 90 % der Schwerbehinderungen Resultat einer Erkrankung sind, die im Laufe des Erwerbslebens auftritt. Jedes Unternehmen wird sich also früher oder später mit dieser Problematik auseinandersetzen müssen, denn die Teilhabe der betroffenen Menschen am ersten Arbeitsmarkt ist aus demographischen,

Neu DGUV Grundsatz 310-003 Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen

Die in diesem DGUV Grundsatz beschriebenen Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen sind Arbeitsmittel, deren Prüfungen in § 14 BetrSichV geregelt sind. Dementsprechend hat der Arbeitgeber die Pflicht, Prüfungen durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Dieser DGUV Grundsatz bietet Unterstützung bei der Erfüllung dieser Pflicht.

Neu DGUV Grundsatz 310-004 Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flurförderzeugen und anderen mobilen Arbeitsmitteln mit Flüssiggas-Verbrennungsmotoren

Die in diesem DGUV Grundsatz beschriebenen Treibgasanlagen von Flurförderzeugen und anderen mobilen Arbeitsmitteln mit Flüssiggas-Verbrennungsmotoren sind Arbeitsmittel, deren Prüfungen in § 14 BetrSichV geregelt sind. Dementsprechend hat der Arbeitgeber die Pflicht, Prüfungen durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Dieser DGUV Grundsatz bietet Unterstützung bei der Erfüllung dieser Pflicht.

Neu DGUV Grundsatz 310-005 Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen oder Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken

Die in diesem DGUV Grundsatz beschriebenen Flüssiggasanlagen und Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken sind Arbeitsmittel, deren Prüfungen in § 14 BetrSichV geregelt sind. Dementsprechend hat der Arbeitgeber die Pflicht, Prüfungen durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Dieser DGUV Grundsatz bietet Unterstützung bei der Erfüllung dieser Pflicht.

Geändert DGUV Grundsatz 309-006 Prüfbuch für den Kran

Um die ordnungsgemäße Durchführung wiederkehrenden Prüfungen von Kranen zu gewährleisten, wird der Herstellfirma empfohlen, ein Prüfbuch zu führen. Der Grundsatz 309-006 „Prüfbuch für den Kran“ beschreibt die Inhalte sowie die Form eines Kranprüfbuchs.

Aktualisierungen zur letzten Ausgabe Februar 2012:

  • Redaktionelle Ãœberarbeitung
  • Aktualisierung der Bezeichnungen der zitierten Vorschriften
  • Ergänzung der Laufzeitklassen nach FEM

Voraussichtlich bestellbar ab Ende Juli 2023.

Neu DGUV Regel 114-006 Fahrerhäuser mit Liegeplätzen, Dachschlafkabinen und Ruheräume von Kraftomnibussen

Diese DGUV Regel konkretisiert Inhalte aus der DGUV Vorschrift 70 bzw. 71 „Fahrzeuge“, beschreibt technische Spezifikationen und stellt die Erfahrungen der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger zusammen, die für Bau, Ausrüstung und Betrieb von Fahrerhäusern mit Liegeplätzen, Dachschlafkabinen und Ruheräumen von Kraftomnibussen zutreffend sind.

Geändert DGUV Information 214-034 Prüfinformation Güterschiff

Diese Informationsschrift gibt Informationen zu prüfpflichtigen Arbeitsmitteln, die an Bord eines Gütermotorschiffes vorzufinden sind. Sie enthält Hinweise dazu, von wem und in welchen zeitlichen Abständen die Prüfungen durchgeführt werden sollen. Die Aufzählung der Arbeitsmittel in den Schriften ist nicht abschließend,

Neu 22314 FBRCI-022: Energie Einsparung in Laboratorien – Ökonomie, Ökologie und Arbeitsschutz

Derzeit ist das Thema Energiesparen auch in Laboratorien besonders relevant. Die Ökonomie, Ökologie und der Arbeitsschutz können durchaus unterschiedliche Ziele verfolgen. Dadurch ist ein sorgfältiges Abwägen aller drei Aspekte beim Energiesparen im Labor notwendig. Dabei tragen alle Beteiligten Verantwortung, auch für die Sicherheit und Gesundheit aller Personen im Labor.

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