Die DGUV Information 202-044 „Sportstätten und Sportgeräte“ wendet sich einerseits an Personen, die Sportstätten und Sportgeräte nutzen und für deren sicheren Betrieb verantwortlich sind. Andererseits richtet sie sich an Personen, die mit der Überprüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden. Die Überarbeitung umfasste größtenteils redaktionelle Änderungen sowie die Aufnahme von aktuelleren Bildern. Darüber hinaus wurden im Teil „Allgemeine Hinweise“ Textstellen ergänzt sowie die im Anhang befindlichen Vorschriften und Regeln aktualisiert. Die DGUV Information kann von Aufsichtspersonen und Präventionsfachkräften im Rahmen ihrer schulischen Beratungstätigkeit als gesicherte Fachmeinung herangezogen werden.