Geändert DGUV Information 208-019 „Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen“ | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 208-019 „Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen“ – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Information 208-019 „Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen“

Auf Baustellen und bei vielen Tätigkeiten in den Betrieben kommen immer häufiger fahrbare Hubarbeitsbühnen zum Einsatz. Damit steigt die Produktivität, die Arbeit wird erleichtert und der Sicherheits- und Gesundheitsschutz verbessert. Die Leiter als kurzzeitiger Arbeitsplatz verliert immer mehr an Bedeutung.

Die Benutzung von Hubarbeitsbühnen bedeutet aber nicht sofort eine Senkung des Unfallgeschehens. Zum sicheren Betreiben gehört ein Maß an Grundinformationen, Wissen und fachspezifischem Können. Neben dem Fachwissen müssen ebenso die Gefährdungen beim Umgang erkannt und Maßnahmen festgelegt werden.

Diese DGUV Information wendet sich an Unternehmer, die Hubarbeitsbühnen verleihen und benutzen sowie an Service- und Wartungsfirmen und an Bedienende. Sie soll den o. g. Verantwortlichen und Bedienenden helfen, die fahrbaren Hubarbeitsbühnen sicher zu warten, zu prüfen und zu betreiben.

Detailliertere Informationen finden Sie hier