Geändert DGUV Information 215-830 „Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen“ | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 215-830 „Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen“ – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Information 215-830 „Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen“

Werk- und Dienstverträge zwischen Unternehmen werden branchenübergreifend in vielen Bereichen geschlossen. Beim Einsatz von Fremdfirmen treffen zwei oder oft auch mehrere Unternehmen mit ihren jeweiligen Organisationen aufeinander. Die Folge kann ein erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko sein. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten müssen eindeutig geregelt werden, um Sicherheitsdefizite zu vermeiden. Diese DGUV Information unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer dabei, solche Sicherheitsdefizite zu vermeiden und die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht zu erfüllen. Sie ersetzt die bisherige DGUV Information 215-830 „Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen“ (Januar 2010). Die Inhalte dieser Schrift wurden umfassend aktualisiert und hinsichtlich der aktuellen Rechtslage angepasst.

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