Neu DGUV Information 202-107 „Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule“ | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Information 202-107 „Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule“ – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Information 202-107 „Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule“

Häufig ereignen sich Schwimmunfälle, weil Kinder nicht sicher schwimmen können. Schwimmen sollten sie eigentlich nach der Grundschulzeit sicher beherrschen. Bei vielen Kindern ist das jedoch nicht der Fall. Der sichere Aufenthalt sowie das Bewegen im Wasser ist grundlegendes Ziel der Schwimmausbildung in der Schule. „Sicher Schwimmen Können“ ist daher in allen Lehrplänen bzw. Bildungsplänen der Länder eine formulierte lebenserhaltende und gesundheitsfördernde Kernkompetenz. Die DGUV Information 202-107 „Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule – Bewegungserlebnisse und Sicherheit am und im Wasser“ beruht auf der Leitidee, allen Schüle-rinnen und Schülern in der Grundschule das „Sicher Schwimmen Können“ als Teil der körperlichen Grundbildung zu vermitteln. Die Schrift ist ein Arbeitsergebnis der Maßnahme „Sicheres Schulschwimmen“ der gemeinsamen Initiative „Sicherheit und Gesundheit im und durch Schulsport“ (SuGiS) von Kultusministerkonferenz (KMK) und DGUV.

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