Geändert DGUV Information 208-001 „Ladebrücken“ | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 208-001 „Ladebrücken“ – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Information 208-001 „Ladebrücken“

Mit Ladebrücken, dazu gehören auch Ladebleche, werden Abstände zwischen Laderampen und Ladeflächen von Fahrzeugen überbrückt und Höhenunterschiede ausgeglichen. Ladebrücken können ortsveränderlich oder ortsfest sowie handbetätigt oder kraftbetrieben ausgeführt sein.

DGUV Information 208-001 „Ladebrücken“ enthält Hinweise zu den sicherheitstechnischen Anforderungen und zur Beschaffung und Prüfung von Ladebrücken. Außerdem sind darin eine Muster-Betriebsanweisung sowie Informationen zur Unterweisung von Beschäftigten an Ladebrücken zu finden.

Detailliertere Informationen finden Sie hier