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DGUV Grundsätze

Neu DGUV Grundsatz 311-003 Erstellen von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung

Dieser Grundsatz beschreibt ein gemeinsames Grundverständnis der gesetzlichen Unfallversicherung zur Erstellung von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung sowie zu den einzelnen Prozessschritten und zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung mit Bezug auf die „Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ der GDA.

Neu DGUV Grundsatz 303-005 Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen

Die Bestellung der Laserschutzbeauftragten wird mit der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) seit 2010 im staatlichen Arbeitsschutzrecht gefordert. Der Laserschutzbeauftragten unterstützt den Unternehmer bzw. die Unternehmerin bei der Auswahl der erforderlichen Schutzmaßnahmen und bei der Überwachung des sicheren Laserbetriebs. In diesem Grundsatz werden die Anforderungen an die Ausbildung von Laserschutzbeauftragten und fachkundigen Personen unter Berücksichtigung der OStrV und der Technischen Regel Optische Strahlung (TROS) Laserstrahlung beschrieben.

Geändert DGUV Grundsatz 314-002 „Kontrolle von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“

Für Fahrzeuge, die am öffentlichen Verkehr teilnehmen, ergibt sich aus verkehrsrechtlichen Vorschriften die Notwendigkeit für die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer, sich durch Kontrollen vor jeder Arbeitsschicht vom vorschriftsmäßigen Zustand der Fahrzeuge zu überzeugen.

Geändert DGUV Grundsatz 300-004 „DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung – Teil 2: Zertifizierung von Personen“

Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung findet Anwendung auf die Zertifizierung von Personen, die von den Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test im Rahmen ihrer Prüf- und Zertifizierungstätigkeit durchgeführt werden.)

Geändert DGUV Grundsatz 300-003 „DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsordnung – Teil 1: Zertifizierung von Produkten, Prozessen und Qualitätsmanagementsystemen“

Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung findet Anwendung auf die Konformitätsbewertungsverfahren der Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test in den Bereichen Produkten, Prozessen, Qualitätsmanagementsystemen (QM-Systemen) und Qualitätssicherungssystemen (QS-Systemen)1). Die Konformitätsbewertungsverfahren beziehen sich hierbei insbesondere auf Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Sie findet keine Anwendung auf die Zertifizierung von Personen.

Geändert DGUV Grundsatz 312-906 „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“

Der überarbeitete DGUV Grundsatz 312-906 beschreibt sowohl die persönlichen Anforderungen an sachkundige Personen für diese PSA als auch die theoretischen und praktischen Inhalte, die Bestandteil der Qualifizierung und Fortbildung der Sachkundigen sein sollten.

Geändert DGUV Grundsatz 301-002 „Grundsätze für die Prüfung von Randsicherungen“

Der aktualisierte Grundsatz 301-002 beschreibt, wie die Tragf​ähigkeit von Randsicherungspfosten durch Berechnung und ​über Versuche nachgewiesen werden kann. Zudem werden Anforderungen an Randsicherungssysteme und ihre Bauteile sowie Mindestanforderungen an Prüfberichte dargestellt.

Geändert DGUV Grundsatz 301-004 „Ausbildung von Netzmonteuren für die Montage von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen“

Der aktualisierte Grundsatz 301-004 zeigt auf, welche theoretischen und praktischen Inhalte bei der Qualifizierung von fachkundigem Personal für die Montage von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen sowie Randsicherungen vermittelt werden sollten. Zudem werden auch die Anforderungen an die mit der Ausbildung betrauten Personen beschrieben und Hinweise zu Struktur und Umfang der Qualifizierung gegeben. 

Neu DGUV Grundsatz 309-013 „Anforderungen an Fachkundige für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und für die Messung bei Vibrationsexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung“

Der DGUV Grundsatz 309-013 legt Inhalt und Dauer der Ausbildung zur Erlangung der Fachkunde nach ​§ 5 der L​ärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung f​ür:

  • die Durchf​ührung der Gefährdungsbeurteilung bei Vibrationsexposition,
  • die Messung der Vibrationsexposition an Arbeitspl​ätzen für Hand-Arm-Vibrationen,

Neu DGUV Grundsatz 306-001 Traumatische Ereignisse – Prävention und Rehabilitation

Dieser DGUV Grundsatz richtet den Fokus auf traumatische Ereignisse. Dabei handelt es sich um plötzlich auftretende Extremsituationen. Diese beinhalten die Konfrontation mit tatsächlichem oder drohendem Tod, ernsthaften Gesundheitsschäden oder sonstigen Gefahren für die Unversehrtheit der eigenen oder anderer Person(en).

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