Neu DGUV Grundsatz 312-003 Anforderungen an Prüfungen von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Grundsatz 312-003 Anforderungen an Prüfungen von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen – Regel-Recht aktuell
DGUV Grundsätze

Neu DGUV Grundsatz 312-003 Anforderungen an Prüfungen von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen

Der DGUV Grundsatz 312-003 beschreibt detailliert die fachlichen Inhalte und formalen Anforderungen an Prüfungen von Höhenarbeitern und Höhenarbeiterinnen, die Seilzugangs- und Positionierungstechniken anwenden wollen. Dabei werden die gängigen Qualifikationsniveaus (Level 1 bis 3) einzeln betrachtet. Zusätzlich werden auch Anforderungen an Prüfungsstätten dargestellt, die Prüfungen von Höhenarbeiterinnen und Höhenarbeitern durchführen wollen.

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