Neu DGUV Grundsatz 315-410 Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Grundsatz 315-410 Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland – Regel-Recht aktuell
DGUV Grundsätze

Neu DGUV Grundsatz 315-410 Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland

Der DGUV Grundsatz 315-410 „Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland“ konkretisiert die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen an den genannten Produkten. Dabei wurden wesentliche Inhalte des zurückgezogenen DIN Fachberichts 147 übernommen und an den aktuellen Stand der Technik und Normung angepasst.

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