Neu DGUV Grundsatz 312-190 Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Grundsatz 312-190 Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz – Regel-Recht aktuell
DGUV Grundsätze

Neu DGUV Grundsatz 312-190 Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz

Der DGUV Grundsatz 312-190 beschreibt Anforderungen an die Ausbildung von Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit Atemschutzgeräte benutzen. Zudem enthält der Grundsatz detaillierte Empfehlungen zur Aus- und Fortbildung weiterer Funktionsträger im Bereich Atemschutz, wie z. B. Ausbildende oder befähigte Personen für die Wartung von Atemschutzgeräten.

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