Neu DGUV Grundsatz 312-002 Hörgeräte zur Verwendung mit einer Gehörschutz-Otoplastik für den Einsatz in Lärmbereichen | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Grundsatz 312-002 Hörgeräte zur Verwendung mit einer Gehörschutz-Otoplastik für den Einsatz in Lärmbereichen – Regel-Recht aktuell
DGUV Grundsätze

Neu DGUV Grundsatz 312-002 Hörgeräte zur Verwendung mit einer Gehörschutz-Otoplastik für den Einsatz in Lärmbereichen

Im DGUV Grundsatz 312-002 werden Anforderungen und Prüfverfahren für den Einsatz von Hörgeräten mit einer Gehörschutz-Otoplastik in Lärmbereichen beschrieben. Der Inhalt dieses DGUV Grundsatzes richtet sich zum einen an Prüfstellen und Hersteller von Hörgeräten, für die die Anforderungen an die Geräte und die Prüfverfahren für den Einsatz in Lärmbereichen relevant sind. Zum anderen werden aber auch Anforderungen bei der Abgabe von Hörgeräten für den Einsatz in Lärmbereichen beschrieben. Daher richtet sich dieser DGUV Grundsatz insbesondere auch an Hörakustiker und Hörakustikerinnen, welche eine Versorgung mit Hörgeräten für den Einsatz in Lärmbereichen durchführen.

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