Der DGUV-Fachbereich Holz und Metall hat diese DGUV Information 209-090 für alle Tätigkeiten mit Magnesium erarbeitet. Sie richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer, die Magnesiumwerkstoffe/-legierungen mit einem Magnesiumgehalt von mehr als 80 Gewichtsprozent be- und verarbeiten.