Die DGUV Information 202-089 „Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen“ beschreibt sachliche und personelle Voraussetzungen der Ersten Hilfe in Kindertageseinrichtungen sowie Maßnahmen nach Eintritt eines Unfalls.
Die DGUV Information 202-089 „Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen“ beschreibt sachliche und personelle Voraussetzungen der Ersten Hilfe in Kindertageseinrichtungen sowie Maßnahmen nach Eintritt eines Unfalls.
Die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte” ist geändert und ergänzt worden.
Gemäß § 2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind in Verbindung mit § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind und die so zu Gefährdungen der Versicherten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Diese Forderung wird in § 11 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ konkretisiert.
Die DGUV Information 214-017 „Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern“ enthält Informationen zur Beschaffenheit, Beschaffung, Auswahl und Benutzung von Abroll- und Abgleitkipper-Fahrzeugen, Transportanhängern und den zugehörigen Abrollbehältern.
Die DGUV Information 201-010 gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung, der Baustellenverordnung und deren technischen Regeln (TRBS, ASR, RAB), sowie den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei der Ausführung der Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
Die Betriebssicherheitsverordnung ist geändert worden.
Einige Millionen Beschäftigte arbeiten in Deutschland in Industriehallen. Ihre Leistungsfähigkeit und ihr Wohlbefinden hängen unter anderem von einem gesundheitlich zuträglichen Klima und einer guten Luftqualität ab. In Industriehallen können ähnliche Probleme mit dem Klima und der Luftqualität auftreten wie in Büroräumen, die Ursachen unterscheiden sich jedoch häufig.
Die TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen” ist geändert und ergänzt worden.
Der DGUV Grundsatz 315-390 „Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik mit den Grundsätzen für die Ermächtigung von Sachverständigen nach DGUV Vorschrift 17 bzw. 18“ gibt Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen, die nach der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 17 bzw. 18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ zu erfüllen sind.
Der Gütertransport findet im öffentlichen Straßenverkehr mit all seinen Gefahren statt. Die meisten Arbeiten verrichten Fahrerinnen und Fahrer von Nutzkraftfahzeugen nicht im eigenen Betrieb, sondern an wechselnden Arbeitsstellen – häufig in einer unbekannten Umgebung. Dies bedeutet eine besondere Herausforderung für die Organisation des Arbeitsschutzes.