Zurückgezogen DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ | Regel-Recht aktuell Zurückgezogen DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ – Regel-Recht aktuell
Zurückgezogene Schriften

Zurückgezogen DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“

In der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ sind folgende Abschnitte zurückgezogen worden:

  • Abschnitt 2.21 „Gießereien“: Darin enthaltene Inhalte wurden in die DGUV Regel 109-608 „Branche
    Gießereien“ aufgenommen.
  • Abschnitt 2.8. „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“: Darin enthaltene Inhalte wurden in die DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“ aufgenommen.
  • Abschnitt 2.9 „Betreiben von Stetigförderer“: Die in Abschnitt 2.9 „Betreiben von Stetigförderern“ der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ enthaltenen Aussagen sind überholt und mittlerweile in anderen Regelungen enthalten:
    • Betriebssicherheitsverordnung bzgl. Prüfung
    • DGUV Information 208-018 „Stetigförderer“ bzgl. Mindestalter für die
      Bedienperson von fahrbaren Traggerüsten und der Windsicherung
    • Betriebsanleitung der jeweiligen Hersteller