Geändert DGUV Information 209-093 Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 209-093 Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen – Regel-Recht aktuell
DGUV Informationen

Geändert DGUV Information 209-093 Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen

Die DGUV Information 209-093 beschreibt, wie auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sicheres Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen organisiert werden kann. Darüber hinaus legt sie Mindestanforderungen zum Inhalt und Umfang des jeweiligen Qualifizierungsbedarfs fest. Sie beschreibt erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen sowohl für Arbeiten in Forschung, Entwicklung und Produktion als auch in den Servicewerkstätten.

Folgende wesentliche Änderungen wurden im Vergleich zur letzten Version von 2012 vorgenommen:

  • redaktionelle Anpassungen
  • Zuordnung einer neuen DGUV Nummer (bisher 200-005)
  • Konkretisierung des Anwendungsbereichs z. B. nicht anzuwenden für Qualifizierung bei elektrotechnischen Arbeiten an
    • spurgeführten Fahrzeugen
    • An- und Anbaugeräten nach Maschinen-RL
    • elektrischen Niederspannungsanlagen auf  Fahrzeugen
    • Fahrzeugen mit dauerhaftem Anschluss am Stromnetz während der Nutzung
    • Wasser- und Luftfahrzeugen
  • Aufnahme neuer Begriffe wie Fachkundige Person Hochvolt (FHV), Fachkundig unterwiesene Person (FUP)
  • Aufnahme des Stufenmodells für Qualifizierungsmaßnahmen auch im Servicebereich

Detailliertere Informationen finden Sie hier