Die TRGS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen ist umfangreich geändert worden.

Die TRGS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen ist umfangreich geändert worden.
Die TRGS 1201 Teil 3 Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU ist umfangreich geändert worden.
Die TRGS 1201 Teil 1 Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ist umfangreich geändert worden.
Die TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen ist geändert worden.
Die TRGS Biologische Grenzwerte (BGW) ist geändert worden.
Die TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte ist geändert worden.
Die DGUV Information 209-058 „Schweißtechnische Arbeiten mit chrom- und nickellegierten Zusatz- und Grundwerkstoffen“ ist zurückgezogen worden.
Die DGUV Information 209-003 „Metallbau-Montagearbeiten“ ist zurückgezogen worden.
Der DGUV Grundsatz 309-008 „Hinweise für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten“ ist zurückgezogen geworden.
Die Konkretisierungen zu den Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person für Flüssiggasanlagen sind nunmehr in der TRBS 1203 4.2 (2) Ziffer 1-5 festgeschrieben.