Geändert DGUV Grundsatz 310-007 Qualifizierung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Grundsatz 310-007 Qualifizierung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen – Regel-Recht aktuell
DGUV Grundsätze

Geändert DGUV Grundsatz 310-007 Qualifizierung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die sicherheitstechnische Prüfung von Getränkeschankanlagen

Dieser DGUV Grundsatz beschreibt die Qualifizierung von Personen, die mit der sicherheitstechnischen Prüfung von Getränkeschankanlagen beauftragt werden sollen und die übrigen Voraussetzungen für zur Prüfung befähigte Personen nach TRBS 1203 erfüllen. Der Grundsatz soll einheitliche Anforderungen für deren fachliche Qualifizierung schaffen.

Gegenüber der vorigen Ausgabe vom November 2016 wurde die vorliegende Ausgabe des Grundsatzes komplett überarbeitet und dabei auf die zukunftsweisende Ausbildung auf der Basis eines Kompetenzprofils ausgerichtet. Die Ausbildung soll im Rahmen von Präsenzveranstaltungen und gegebenenfalls in Form von Online-Seminaren stattfinden. Kombinationen beider Lernformen sollen dabei möglich sein. Die vorliegende Ausgabe führt darüber hinaus aus, welche Lehrgangsträger bzw. welche Lernbegleiter als qualifiziert und fachkundig gelten.

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