Neu VDI 6230 Blatt 1 – Entwurf Messung der Flüssigkeitsdichtheit mit Luftprüfsystemen | Regel-Recht aktuell Neu VDI 6230 Blatt 1 – Entwurf Messung der Flüssigkeitsdichtheit mit Luftprüfsystemen – Regel-Recht aktuell
VDI

Neu VDI 6230 Blatt 1 – Entwurf Messung der Flüssigkeitsdichtheit mit Luftprüfsystemen

Dichtflächen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind regelmäßig auf ihre Dichtheit zu untersuchen, damit wassergefährdende Stoffe nicht in den Boden und das Grundwasser eindringen können. An Bestandsanlagen gelten Dichtflächen als flüssigkeitsdicht und beständig, sofern durch visuelle Begutachtung keine Mängel festgestellt werden. Eine visuelle Beurteilung ist immer subjektiv und oft schwierig durchführbar.

Die Anwendung der Richtlinie ermöglicht es, Undichtigkeiten in Dichtflächen mit einem Luftprüfsystem festzustellen und nachzuweisen. Das Luftprüfsystem ermöglicht insbesondere die Identifizierung von Undichtigkeiten, die anders augenscheinlich kaum erfasst werden können. Bei der Luftprüfung wird ein kontrollierter Überdruck unter die zu prüfende Fläche gebracht. Eingeblasene Luft, die durch die Dichtfläche an die Oberfläche tritt, wird auf der Oberfläche mithilfe eines schaumbildenden Indikators sichtbar gemacht.

Die Luftprüfung erlaubt, klein- und großformatige Dichtflächen und deren Fugen schnell, zerstörungsfrei und kostengünstig auf ihre Dichtheit zu untersuchen. Diese Richtlinie ist anwendbar für die Luftprüfung von AwSV-relevanten und anderen Dichtflächen und beinhaltet sämtliche Maßnahmen zur Durchführung der Luftprüfung sowie die Beurteilung der Ergebnisse. Zielgruppe für diese Richtlinie sind Betreiber von AwSV-Anlagen, Behörden, Sachverständigenorganisationen, WHG-Fachbetriebe und Ingenieurbüros, die im Bereich des Gewässerschutzes tätig und von dieser Thematik berührt sind.

Detailliertere Informationen finden sie hier