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Rechtsprechung und Urteile

Sozialgericht Dortmund: Teilnahme am Fußballturnier führt zu keinem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung

Eine als Zootierpflegerin beschäftigte Person hat im Falle eines Unfalls bei einem Fußballturnier eines Zooverbandes keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Zootierpflegerin entschieden, die bei einem am Wochenende stattgefundenen Fußballturnier eines Zooverbandes als Spielerin eine dorsale Luxation des Knies erlitten hat.

Fütterung der städtischen Streunerkatzen führt zu keinem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung

Eine ehrenamtlich für einen Tierschutzverein tätige Person, die streunende Tiere füttert, hat im Falle eines Unfalls keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Niesanfall begründet keinen Wegeunfall

Wer auf dem Weg zwischen Arbeitsort und Wohnung infolge eines Niesanfalls die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zu dieser Entscheidung ist das Sozialgericht Stuttgart gekommen.

Schießstände der Berliner Polizei: Keine Anerkennung einer Schwermetallvergiftung als Berufskrankheit (Nr. 38/2019)

Ein in den Ruhestand versetzter ehemaliger Polizeibeamter kann keine Anerkennung einer Berufskrankheit verlangen, weil er in seiner Dienstzeit an Schießstände der Berliner Polizei eingesetzt war. Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine entsprechende Klage abgewiesen.

Der 54-jährige Kläger hatte geltend gemacht,

Psychische Erkrankung eines Ersthelfers wird nicht entschädigt

Für die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Wie-Berufskrankheit fehlt es an einem generellen Ursachenzusammenhang.

Sportvereine: Kein Unfallversicherungsschutz bei Baumfällarbeiten durch Mitglieder

Wer das Gelände seines Sportvereins instand hält, ist nur unter besonderen Umständen wie ein Arbeitnehmer versichert. Wo die Grenze zur üblichen Vereinsarbeit verläuft, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.

Probearbeitstag ist gesetzlich unfallversichert

Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen „Probearbeitstag“ verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich unfallversichert. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am Dienstag, dem 20. August 2019 entschieden.

Spazierengehen in der Mittagspause ist nicht unfallversichert

Spaziergänge in der Mittagspause sind nicht unfallversichert. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.

Abweichen vom direkten Arbeitsweg kann versichert sein

Ein versicherter Wegeunfall liegt auch dann vor, wenn gewöhnlich ein vereinbarter Treffpunkt aufgesucht wird, um das Juweliergeschäft gemeinsam zu öffnen. Das hat das Sozialgericht Osnabrück entschieden.

Biss des eigenen Hundes ist kein Arbeitsunfall

Wird ein Unternehmer bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit von seinem privaten, nicht zur Bewachung des Betriebsgeländes eingesetzten Hund gebissen, besteht kein Versicherungsschutz nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

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