Mit Eilbeschluss vom heutigen Tag hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die in der Coronaschutzverordnung für den gastronomischen Betrieb vorgeschriebenen Hygiene- und Infektionsschutzstandards voraussichtlich rechtmäßig sind. Ein traditionelles Brauhaus aus Köln hatte sich gegen die damit verbundenen Beschränkungen gewandt.