Ein Arbeitnehmer steht auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ihn beim Luftschnappen in einem Pausenbereich ein Gabelstapler anfährt. Auch dann verwirklicht sich eine „spezifische betriebsbezogene Gefahr“, so das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Der Kläger des Verfahrens wohnt im Rhein-Neckar-Kreis.
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