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Rechtsprechung und Urteile

DRK-Helfer bei gegenseitigen Freundschafts­besuchen unfallversichert

Ehrenamtliche Tätigkeit umfassend geschützt

Ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes eV (DRK) ist bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK Ortsvereins unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Der Kläger ist ehrenamtlicher Vorsitzender eines DRK-Ortsvereins,

Kein Versicherungsschutz nach Sturz mit Inlineskates beim Firmenlauf

Aktivität beim Unfall stand in keinem engen rechtlichen Zusammenhang mit Beschäftigung

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin nicht als Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn sie bei einem sogenannten Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt.

Kein Versicherungsschutz beim Holzspalten – Ausüben einer privaten Tätigkeit schließt Versicherungsschutz aus

Für Unfälle, die ein forst­wirtschaftlicher Unternehmer dadurch erleidet, dass er Holz spaltet, besteht kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, wenn das aufbereitete Holz nicht unmittelbar dem Forstbetrieb dienen sollte. Dies hat das Sozialgericht München so entschieden.

Geklagt hatte der Inhaber eines forstwirtschaftlichen Betriebes,

Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht auch im Pausenbereich bei einem Unfall mit einem Gabelstapler

Ein Arbeitnehmer steht auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ihn beim Luftschnappen in einem Pausenbereich ein Gabelstapler anfährt. Auch dann verwirklicht sich eine „spezifische betriebsbezogene Gefahr“, so das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

Der Kläger des Verfahrens wohnt im Rhein-Neckar-Kreis.

Sturz beim Kaf­fee­holen ist Arbeit­s­un­fall

Wer sich bei der Arbeit nur mal eben Kaffee holt und dabei stürzt, ist unfallversichert. Es bestehe ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, entschied das LSG Hessen.

Ein Sturz auf dem Weg zu einem Getränkeautomaten am Arbeitsplatz ist ein versicherter Arbeitsunfall.

Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung: Vergütungspflicht der Umkleidezeiten trotz entgegenstehender tarifvertraglicher Regelung

Unwirksamkeit des § 3 Nr. 6 des Mantel­tarif­vertrages für Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern (2008) aufgrund Verstoßes gegen § 3 Abs. 3 des Arbeits­schutz­gesetzes

Ist ein Arbeitnehmer verpflichtet eine persönliche Schutzkleidung zu tragen, so sind die damit verbundenen Umkleide- und Wegezeiten als Arbeitszeiten vergütungspflichtig.

Titandioxid-Pulver zu Unrecht als krebs­erregend eingestuft

10EuGH erklärt Einstufung von Titandioxid in einer bestimmten Pulverform als krebs­erregend beim Einatmen für nichtig

Es steckt in Sonnencreme, Wandfarbe und Medikamenten: Titandioxid. Ist es tatsächlich krebs­erregend, wenn man den Stoff einatmet? Die EU-Kommission sagt Ja –

Impfschaden einer Lehrerin kein Dienstunfall – Impfaktion keine dienstliche Veranstaltung

Das VG Hannover hat die auf die Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin abgewiesen. Die in der Schule angebotene Impfaktion sei keine dienstliche Veranstaltung gewesen.

Die Klägerin ist Ende März 2021 im Gebäude ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft worden.

Betriebsbesichtigung bei einem Schnuppertag kann unfallversichert sein

Bei einem sog. Schnuppertag bekommen Bewerberinnen und Bewerber erste Einblicke in den Betrieb und das Unternehmen erhält einen ersten persönlichen Eindruck vom Interessenten.

Häufig steht hierbei eine Führung durch den Betrieb auf dem Programm. Kommt es dabei zu einem Unfall, ist dieser durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. So ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31. März 2022 (Aktenzeichen B 2 U 13/20 R).

Corona-Erkrankung kein Arbeitsunfall bei Möglichkeit der Infektion im privaten Bereich

Eine Corona-Erkrankung stellt keinen Arbeitsunfall dar, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich der Arbeitnehmer im privaten Bereich infiziert hat. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf gesetzlichen Unfallschutz. Dies hat das Sozialgericht Konstanz entschieden.

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